Wiener Linien:

 

Mangelnde BARRIEREFREIHEIT

 

im öffentlichen Verkehr

 

Projekt Pilgramgasse U4

 

Wenn für Fahrgäste ein Treppenturm gebaut wird, muss der Zugang für ALLE gewährleistet werden! Meine erste Fahrt mit der U4 war eine Katastrophe: Abfahrt Wien 3 - mit dem Ziel Kettenbrückengasse!!!

 

Das war für mich eine zeitaufwendige und zermürbende Fahrt mit der U4!

 

MIR REICHTS!  DIR AUCH?

 

Ankunft Kettenbrückengasse nach dem Aussteigen den Ausgang gesucht und leider nicht gefunden. Musste auf die nächste Garnitur warten und bin bis Pilgramgasse gefahren. Docht habe ich auch vergeblich nach einem Ausgang gesucht und nicht gefunden. Nun lag meine Hoffnung in der Station Margagetengürtel. Nach dem Aussteigen musste ich feststellen, dass auch dort kein Ausgang vorhanden war. Zurück nach Wien 3 ging es leider auch nicht. Nächste Station war Längenfeldgasse.
ENDLICH!!!!
JETZT WUSSTE ICH, DASS ICH VON DEN WIENER LINIEN VERÄPPELT WERDE!!!
Ich habe die nächste Garnitur abgewartet und bin bis zur Meidlingerstrasse gefahren. Dort hatte ich die Hoffnung, dass ich an die Oberfläche komme und mit dem Taxi zurück zur Kettenbrücke fahren kann. Dort war leider auch kein Ausgang vorhanden.
Um an mein Ziel zu glelangen fuhr ich fuhr ich bis zur Endstation Hütteldorf und wieder zurück zur Station Karlsplatz und mit dem Taxi in die Kettenbrückengasse.
Das war für mich eine zeitaufwendige und zermürbende Fahrt mit der U4!
Und niemand kann einem sagen, wo man mit dem Rollstuhl einen Ausgang benutzen kann!
Leider hat die Wiener Stadtregierung noch immer nicht verstanden, warum die Barrierefreiheit notwendig ist. Die Umsetzung der Barrierefreiheit in Wien funktioniert weder bei Wiener Wohnen noch bei den Wiener Linien! Öffentliche Gebäude sollen erst 2045 barrierefrei zugänglich sein!?!?!
Eine 10-jährige Übergangsfrist, von 2006 bis Ende 2016 hat leider nur wenige Verbesserungen gebracht. Auch die Maßnahmen des Wiener Sozialfonds (FSW) werden in diesem Zusammenhang kritisch beleuchtet werden. Es darf nicht sein, dass ein Mensch mit Behinderung, der in einer Tagesstruktur (Behindertenwerkstätte) „untergebracht“ ist, keinen Anspruch auf eine barrierefreie Gemeindewohnung hat!

 


Nicht nur das Projekt Pilgramgasse muss als Gipfel der Uneinsichtigkeit und Behindertenfeindlichkeit der arroganten Beamtenschaft und der Stadtpolitiker angesehen werden.

 

 

Wir werden eine entsprechende Bestandsaufnahme über die Versäumnisse der

Wiener Linien durchführen und bei der bevorstehenden öffentlichen Protestaktion mit NACHDRUCK die BARRIEREFREIHEIT einfordern. Auch die Gemeinde Wien ist verpflichtet, die von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

 

Wir ersuchen alle Bürger*innen, uns die auffälligen Barrieren des öffentlichen Wiener Verkehrs mitzuteilen um sie zu katalogisieren.

 

WIENER WOHNEN: Die Ghettoisierung von Menschen mit Behinderung im städtischen Wohnbereich widerspricht dem Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention!

 

FSW (Wiener Sozialfond): Menschen mit Behinderung in „Tagesstrukturen“ (Behindertenwerkstätten), die für die Wirtschaft und für die Industrie um ein Taschengeld arbeiten „dürfen“, müssen in Zukunft nach Kollektivvertrag entlohnt werden. Das gilt auch für jene Menschen mit Behinderung, die im Rahmen der „sozialökonomischen Arbeitskräfteüberlassung“ in „Dritt-Unternehmen“ als Leiharbeitskräfte arbeiten müssen und nur ein Taschengeld erhalten.

 

ÖSTERREICHISCHER BEHINDERTENRAT: Die drei angeführten Bereiche müssen für den ÖBR in der Prioritätenliste eigentlich an oberster Stelle stehen. Der ÖBR wird hiermit aufgefordert, seine Hausaufgaben umgehend und zeitnah zu erfüllen.

 

 

Da auch die anderen BUNDESLÄNDER ihre Aufgaben nicht erfüllt haben und nicht willig sind, ihre sie zu erfüllen, richtet sich diese Forderung auch an sie.