UN-Behindertenrechtskonvention
UN-BRK
Für die Rechte von Menschen mit Behinderung

ist ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik absolut dringend notwenig!

 

Statistische Daten betreffend Menschen mit Behinderung in Österreich

Da Menschen mit Behinderung eine sehr heterogene Gruppe darstellen und es daher auch keine einheitliche Definition von Behinderung gibt, kann auch keine eindeutige Aussage über die Gesamtanzahl der behinderten Menschen in Österreich getroffen werden.
Eine mögliche Annäherung an diese Frage bieten Sondererhebungen des Mikrozensus der Statistik Austria Aktuelle Daten stammen aus der Erhebung, zum Thema „Erwerbstätigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen“, die im Jahr 2011 durchgeführt wurde. Insgesamt nahmen 20.000 Personen daran teil.
2,7 Millionen, das sind 46,8%  der Personen im Erwerbsalter (15 bis 64 Jahre) hatten eine gesundheitliche Beeinträchtigung, das bedeutet, sie wiesen eine mindestens 6 Monate anhaltende Gesundheitsbeschwerde oder mindestens eine Einschränkung bei alltäglichen Tätigkeiten oder beides auf.
5,2% der untersuchten Personen gaben eine bestätigte Behinderung an, also rund 293.000 Personen. Bei Frauen lag der Anteil bei 4,3%, bei Männern bei 6%.
Mit 2,6% am häufigsten, wurde eine Bestätigung durch das Bundessozialamt (jetzt Sozialministeriumservice) genannt, 1,9% der Personen im Erwerbsalter hatten eine Bestätigung der AUVA und 0,4% wiesen eine Bestätigung durch andere Institutionen auf.
Mit steigendem Alter nimmt der Anteil der Personen zu, die eine Behinderung angeben. Bei den 15-24-Jährigen beträgt der Anteil nur 1% bei den 25-44-Jährigen 3,4%, bei den 45-54-Jährigen 7,3%;, in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen sind es 12,3%.

Gesamtanzahl der behinderten Menschen in Österreich

 

Mehr Informationen siehe: http://www.arbeitundbehinderung.at/de/arbeitsmarkt/anzahlbehinderter.php

 


 


 

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EINER VON VIELEN kOMMENTAREN ZUM THEMA.

Engelbert Fink (Wien) - 16.04.2016 00:01 Uhr

Mein Sohn Florian lebt seit seinem Schlaganfall vor 16 Jahren zu Hause mit persönlicher Assistenz. Wir wissen die dadurch mögliche Lebensqualität sehr zu schätzen, wissen aber auch, dass die Finanzierung oft schwierig ist. Daher unterstützen wir diese Initiative sehr gerne!

 

Bitte auch außerhalb vom Internet weiterleiten, denn es kann jeden treffen ! ! !
ABSOLUT UNTERSTÜTZUNGSWÜRDIG ! ! !

 P E T I T I O N  für Österreich

Bundeseinheitliche bedarfsgerechte persönliche Assistenz

Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention bereits vor acht Jahren ratifiziert. Diese spricht im Artikel 19 von „unabhängiger Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ . In weiterer Folge von der Verpflichtung Persönliche Assistenz zu gewährleisten.

Dennoch gibt es in Österreich Bundesländer, die gar keine Persönliche Assistenz finanzieren und andere, die gerade erst mit Pilotprojekten beginnen.

Wiederum andere Bundesländer bieten Persönliche Assistenz an, aber nicht bedarfsdeckend. Es kann nicht sein, dass Persönliche Assistenz vom Wohnort abhängig ist. Das muss sich ändern!

Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention bereits vor acht Jahren ratifiziert. Diese spricht im Artikel 19 von „unabhängiger Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ . In weiterer Folge von der Verpflichtung Persönliche Assistenz zu gewährleisten.

Dennoch gibt es in Österreich Bundesländer, die gar keine Persönliche Assistenz finanzieren und andere, die gerade erst mit Pilotprojekten beginnen.

Wiederum andere Bundesländer bieten Persönliche Assistenz an, aber nicht bedarfsdeckend. Es kann nicht sein, dass Persönliche Assistenz vom Wohnort abhängig ist. Das muss sich ändern!

 

Hier unterschreiben:  https://www.openpetition.eu/at/petition/kommentare/bundeseinheitliche- bedarfsgerechte-persoenliche-assistenz

 

 

Bitte TEILEN und auch außerhalb von FACEBOOK weiterleiten, denn es kann jeden treffen ! ! !


ABSOLUT UNTERSTÜTZUNGSWÜRDIG ! ! ! ...Leider gibt es auch noch in sehr vielen anderen sozialen Bereichen, nach wie vor, keine einheitlichen & bedarfsgerechten Finanzierungen und Lösungen.


Es müsste schon längst in GANZ ÖSTERREICH, in allen Bereichen, eine einheitliche Linie geben!
ALLE Menschen mit Krankheit oder Behinderung, aber auch sozial schwache Mensc...hen, müssen OPTIMALE UNTERSTÜTZUNGEN bekommen, um ein selbstbestimmtes, unabhängiges, eigenständiges, MENSCHENWÜRDIGES, selbstbewusstes und aktives LEBEN führen zu können.
UN - MENSCHENRECHTSKONVENTION

 



 

 

Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen

ist ein visionärer Meilenstein und Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik.

Anscheinend ist das bei vielen Funktionären von Behindertenverbänden, Politikern, Beamten, Behörden, Sachwaltern, Unternehmern, sozialen Dienstleister,…. und Bürgern noch nicht angekommen !

 

 

http://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/5/8/CH2218/CMS1314697554749/un-konvention_inkl._fakultativprotokoll,_de.pdf

 

Links:

Was ist der Monitoringausschuss?

Der Monitoringausschuss hat sich auf der Grundlage des neuen § 13 des Bundes­behindertengesetzes konstituiert.

Er ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht (Verwaltung des Bundes).

Die Mitglieder des Ausschusses sind:

  • vier Vertreter/innen der organisierten Menschen mit Behinderungen
    (und je ein Ersatzmitglied)
  • ein/e Vertreter/in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Menschenrechte (und ein Ersatzmitglied)
  • ein/e Vertreter/in einer Nichtregierungsorganisation aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (und ein Ersatzmitglied)
  • ein/e Vertreter/in der wissenschaftlichen Lehre (und ein Ersatzmitglied).

Das Sozialministerium führt die laufenden Geschäfte des Monitoringausschusses als sein Büro und ist auch mit beratender Stimme vertreten.

Was kann der Monitoringausschuss tun?

Der Monitoringausschuss

  • kann im Einzelfall Stellungnahmen von Organen der Verwaltung einholen,
  • gibt Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Angelegenheiten der UN-Konvention ab,
  • berichtet dem Bundesbehindertenbeirat regelmäßig über seine Beratungen.


Wie wende ich mich an den Monitoringausschuss?

Regionale Anlaufstellen des Monitoringausschusses sind die Landesstellen des Sozialministeriumservice.

Sie können sich auch direkt an den Monitoringausschuss wenden:

Büro des Unabhängigen Monitoringausschusses
c/o Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
1010 Wien, Stubenring 1
Fax: +43 1 718 94 70 2706; E-Mail: buero.monitoringausschuss@bmask.gv.at

Im Web finden Sie den Ausschuss unter http://www.monitoringausschuss.at/

Was geschieht bei der Staatenprüfung?

Der für die Prüfung der Staatenberichte sowie für Beschwerden nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zuständige UN-Behindertenrechtsausschuss führte am 2. und 3. September 2013 bei den UN in Genf seinen ersten offiziellen "Dialog“ (Staatenprüfung) mit einer österreichischen Delegation, die sich insbesondere aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und der Länder zusammensetzte. Auf Basis des ersten Staatenberichts Österreichs zur Umsetzung der UN-BRK aus dem Jahr 2010, der Beantwortung einer aktuellen offenen Frageliste (List of Issues) im Juni 2013 und aufgrund der Ergebnisse der ersten Staatenprüfung hat der Ausschuss endgültig am 30. September 2013 abschließende Bemerkungen („Concluding observations“) veröffentlicht, die insgesamt 58 Punkte (durchnummerierte Absätze) bzw. 23 in Fettschrift hervorgehobene Empfehlungen enthalten. Bis zur nächsten Staatenprüfung Österreichs im Jahr 2018 sollten diese 23 UN-Empfehlungen umgesetzt sein. Als Download steht sowohl die englische Originalfassung als auch eine deutsche Übersetzung zur Verfügung.


Welche Verpflichtungen gibt es für Österreich durch die UN-Behindertenrechtskonvention?

Die Universität Innsbruck hat im Auftrag des Sozialministeriums ein Rechtsgutachten über die Frage erstellt, welche Verpflichtungen für Österreich durch die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entstanden sind. Es handelt sich um ein Fakultätsgutachten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, an dem die Institute für Europa- und Völkerrecht, für öffentliches Recht, für Arbeits- und Sozialrecht sowie für Zivilrecht beteiligt waren. Anhand wesentlicher Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention wurden die Verpflichtungen Österreichs auf völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene untersucht.
Gegenstand der Studie war auch das Verhältnis der UN-Behindertenrechtskonvention zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zu anderen menschenrechtlichen Konventionen sowie zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union."

Internationale Fachtagung "Menschenrechte und Behinderung"

Im Rahmen der österreichischen Präsidentschaft des Europarates veranstaltete das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gemeinsam mit dem Europarat eine internationale Fachtagung „Menschenrechte und Behinderung“ am 10. und 11. April 2014 in der Wiener Hofburg.

Dabei wurden die politischen Perspektiven und die rechtlichen Instrumente des Europarates und der Vereinten Nationen dargestellt und wurde gezeigt, welche Bedeutung die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen haben.

Der folgende Tagungsbericht enthält die Referate und Diskussionen dieser Tagung, an der etwa 180 Personen teilgenommen haben.