NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS !
Auf dieser Seite wurden behindertenpolitische Themen kritisch diskutiert. Da die kritisierten Organisationen mit Gerichtsverfahren drohen, die mich in meiner Existenz gefährden, muss ich diese Seite leider schließen. Ich bedanke mich bei allen Usern für die vielen interessanten Beiträge und die rege Diskussion auf dieser Seite. Auch für die vielen Informationen die ich von den Usern erhalten habe und über diese Seite einer breiten Öffentlichkeit zugänglich waren, waren ein wichtiger Beitrag zur Inklusion.
Die Verteidigung der derzeit laufenden existenzbedrohenden wei Gerichtsverfahren von Organisationen, die von uns berechtigt kritisiert wurden, nehmen unsere volle Konzentration in
Anspruch!
Der Streitwert, der einzelnen Klagen ohne Gerichts- und Anwaltskosten (über 28.340,- Euro) wurden so hoch angesetzt, dass wir gezwungen werden, uns laut Prozessordnung mit einem teuren
Rechtsanwalt zu verteidigen, den wir uns finanziell nicht leisten können. Auf Grund des hohen Streitwertes muss das Verfahren in der höheren Instanz, am Landesgericht und nicht wie üblich
ersten Instant, dem Bezirksgericht, verhandelt werden. Aus Angst, dass wir uns auf eine dritte Verteidigungsfront konzentrieren müssen, wurde diese Seite gelöscht.
Menschen mit Behinderung müssen das Recht haben, sich mit kritischen Äußerungen und Aktivitäten in der Öffentlichkeit gegen die Verletzung der ihnen zustehenden Menschenrechte zu
wehren.
Wenn kritische Äußerungen und Forderungen nach Selbstbestimmung dazu führen, dass Menschen mit Behinderung das Recht aberkannt wird, sich gegen das gegenwärtige System der Fremdbestimmung zu
wehren, werden die Betroffenen in Zukunft unter Fremdbestimmung leiden müssen.
Deswegen ist es besonders wichtig, aus diesen beiden anhängigen Gerichtsverfahren siegreich hervorzugehen.
NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS‼️✊‼️✌️‼️
Behindertenrat übt auf Menschen mitBehinderung maßiven Druck aus!
Gefährdung der freien Meinungsäußerung und Einschränkung der Informationsfreiheit!
Missstände im
Behindertenbereich und auch im
Pflegebereich müssen öffentlich
diskutiert und anprangert werden!
Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige haben das Recht, sich über die derzeitige Situation kritisch zu äußern!
„DABEI AUSTRIA“ (Dachverband für Unternehmen)
ÖBR (Dachverband Österreichischer Behindertenrat)
VQÖ (Verband der Querschnittgelähmten)
Diese drei Vereine reagieren auf die Kritik des Internetforums mit einer Klagsandrohung und hohen Honorarforderungen.
Das verstehen wir das als versuchte
Nötigung und Einschränkung der
Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit und
freien Meinungsäußerung!!!
Von: Anton Steiner <asteiner@aon.at>
Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2018 13:20
An: 'STIX Rechtsanwälte Kommandit-Partnerschaft' <wien@ra-stix.at>
Cc: 'office@dabei-austria.at' <office@dabei-austria.at>; 'dachverband@behindertenrat.at' <dachverband@behindertenrat.at>; 'franz.wolfmayr@chanceb.at' <franz.wolfmayr@chanceb.at>
Betreff: AW: dabei Austria ÖBR - Steiner
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich muss ihre Mandantschaft darauf hinweisen, dass alle öffentlich geäußerten Kritiken und Behauptungen den Tatsachen entsprechen.
Ein Dachverband der Behindertenvereine, der vorgibt, 1,4 Mio. Menschen mit Behinderung zu vertreten, darf nicht von Dienstleistungsgesellschaften oder gemeinnützigen Wohlfahrtsorganisationen, die als Betreiber von Behindertenwerkstätten und segregativen Behinderteneinrichtungen fungieren, dominiert werden.
Wenn ihre Mandantschaft weiterhin versuchen sollte, mich und meine Gattin das von uns vertretene Internetforum daran zu hindern, die Missstände öffentlich zu diskutieren und anzuprangern, müssen wir das als versuchte Nötigung und Einschränkung der Informationsfreiheit sowie die der freien Meinungsäußerung ansehen.
Richten sie bitte ihrer Mandantschaft aus, dass wir so lange um die Rechte der Menschen mit Behinderung kämpfen werden, bis der Dachverband der Behindertenvereine, derzeit der ÖBR, seine ursprüngliche Funktion ohne Fremdbestimmung ausüben kann. Bei den persönlichen Gesprächen mit Vertretern von diversen Organisationen, die Mitglieder im ÖBR sind, konnten wir überzeugend unseren objektiven Standpunkt vertreten und sie zum Nachdenken beziehungsweise zum Handeln anregen.
Unser Vorschlag, den Österreichischen Behindertenrat, mittels konstruktiver Gespräche mit Selbstvertretern in einer Task Force, zu entflechten, bleibt weiterhin aufrecht. Ansonsten werden wir uns bemühen, mit einem NEUEN Dachverband der Behindertenvereine, Selbsthilfegruppen und Selbstvertreter eine adäquate Alternative schaffen.
Wenn Menschen mit Behinderung und deren Vertretungen sich berechtigt dagegen zur Wehr setzen, wenn Dienstleistungsorganisationen und gemeinnützige Gesellschaften sich anmaßen über Betroffene bestimmen zu müssen, sollte nicht mit der Androhung von Gerichtsverfahren verhindert werden. Wir haben die Funktionäre des ÖBR seit Jahren persönlich und per E-Mail darauf hingewiesen, dass das Selbstbestimmungsrecht im ÖBR auf Grund der Zusammensetzung der Mitglieder nicht gewährleistet ist. Da diese Kritiken nicht ernst genommen worden sind, mussten wir dieses Thema in der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion stellen.
Mit der Durchführung des von ihnen angedrohten Gerichtsverfahrens würde die öffentliche Diskussion nicht nur in den sozialen Medien stattfinden. Ob es allen Vertretern der einzelnen Mitgliedsorganisationen ihrer Mandantschaft recht ist, sich in aller Öffentlichkeit gegen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu wehren, sollte jedenfalls bedacht werden.
Niemand würde jemals auf die Idee kommen, im Österreichischen Gewerkschaftsbund den Arbeitgebern ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen!
Wir behalten uns das Recht vor, bei Einleitung eines Gerichtsverfahrens, die Mitglieder ihrer Mandantschaft schriftlich zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen!
Anton Steiner und Maria Steiner
PS.: E-Mail ergeht an Mitglieder des Internetforums
Steiner Anton: Querschnittlähmung, Rollstuhlnutzer seit Juni 1966
ÖGB Bildungsreferat a.D.
Markus Neuherz im Vorstand von Dabei Austria, einem Dachverband von über 80 gemeinnützigen Mitgliedsgesellschaften!
Er vertritt aber auch im Vorastand des ÖBR (Österreichischer Behindertenrat) diese 80 Dienstleistungsunternehmen!
http://www.dabei-austria.at/mehr-ueber-uns-erfahren/organisationen-und-projekte
Herbert Pichler Mitglied im Vorstand von "DABEI AUSTRIA" vertritt nach außen die Mehrheitsbeschlüsse des Dachverbandes der Dienstleistungs-unternehmen! http://www.dabei-austria.at/mehr-ueber-uns-erfahren/Vorstand
Als Präsident des ÖBR (Österreichischer Behindertenrat) sollte er eigentlich die
Anliegen der betroffenen Menschen mit Behinderung vertreten!
Auch als Mitarbeiter im ÖGB (Österreichischen Gewerkschaftsbund) muss er die Mehrheitsbeschlüsse eines Dachverbandes der gemeinnützigen Dienstleistungsgesellschaften nach außen vertreten!
Pichler Herbert, als Obmannstellvertreter im VQÖ
(Verband der Querschnittgelähmten Österreich) unterstützt er eine weitere
Klagsandrohung mit einer hohen Honorarforderung, um
kritische Kommentare zu unterbinden.
2018 12 28
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wenn ihre Mandantschaft
Österreichischerr Behindertenrat (Dachverband der Behindertenvereine)
Dabei Austria (Dachverband von 80 Dienbstleisutngsunternehmen)
weiterhin versuchen sollte, mich und meine Gattin das von uns vertretene Internetforum daran zu hindern, die Missstände öffentlich zu diskutieren und anzuprangern, müssen wir das als versuchte
Nötigung und Einschränkung der Informationsfreiheit sowie die der
freien Meinungsäußerung ansehen.
Richten sie bitte ihrer Mandantschaft aus, dass wir so lange um die Rechte der Menschen mit Behinderung kämpfen werden, bis der Dachverband der Behindertenvereine, derzeit der ÖBR, seine ursprüngliche Funktion ohne Fremdbestimmung ausüben kann. Bei den persönlichen Gesprächen mit Vertretern von diversen Organisationen, die Mitglieder im ÖBR sind, konnten wir überzeugend unseren objektiven Standpunkt vertreten und sie zum Nachdenken beziehungsweise zum Handeln anregen.
Unser Vorschlag, den Österreichischen Behindertenrat, mittels konstruktiver Gespräche mit Selbstvertretern in einer Task Force, zu entflechten, bleibt weiterhin aufrecht.
Ansonsten werden wir uns bemühen, mit einem NEUEN Dachverband der Behindertenvereine, Selbsthilfegruppen und Selbstvertreter eine adäquate Alternative schaffen.
2018 12 28
An Dachverband „DABEI AUSTRIA“ am Di. 11.12.2018 14:49
Dachverband Österreichischer Behindertenrat RA Dr. Lothar Stix
Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren!
Dass Sie unsere massive Kritik so lange unbeantwortet gelassen und nicht reagiert haben, hat mich doch eher verwundert. Dass Menschen mit Behinderung schon 1973 die Idee hatten, einen Dachverband zu gründen, ersehen sie aus der Geschichte des ÖAR der mittlerweile in Österreichischer Behindertenrat umbenannt wurde. Über die Intentionen, warum Betroffene sich für einen Dachverband entschieden, brauche ich ihnen sicher keinen Vortrag halten. Wie die Gewerkschaften, deren Dachverband der ÖGB ist, hatten auch wir diese Konstellation bevorzugt.
Wieso die Funktionäre der Behindertenvereine den Fehler begangen und es zugelassen haben, dass Dienstleistungsgesellschaften, Wohlfahrtsorganisationen, Hilfsorganisationen und Hilfsmittelanbieter im Dachverband als Mitglieder mit Stimmrecht aufgenommen wurden, lag anscheinend an der fehlenden finanziellen Unterstützung durch den Staat.
Damit hat sich die österreichische Behindertenbewegung in die Abhängigkeit von Organisationen begeben, die wohl vorgeben, sich um Verbesserungen für Menschen mit Behinderung zu bemühen, aber primär für den Ausbau und für die Sicherstellung der Finanzierung von diversen Einrichtungen votieren. Wir haben diesen Organisationen noch nie das Recht abgesprochen, mit dem Anbieten von diversen Dienstleistungen ein Einkommen zu erzielen. Wenn Menschen mit Behinderung nur die alternativlose Möglichkeit geboten wird, von diesen Organisationen Sachleistungen in Anspruch nehmen zu können, führt das zwangsläufig zur Abhängigkeit der Betroffenen und deren Angehörigen.
Wir fordern die im ÖBR vertretenen Protagonisten der oben genannten Organisationen auf, über eine Entflechtung des Behindertenrates zu verhandeln. Menschen mit Behinderung und deren Angehörige müssen das Recht haben, unbeeinflusst, selbstbewusst und eigenmächtig ihre Forderungen an die Regierung zu formulieren und entsprechend zu vertreten.
Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die vor zehn Jahren unterzeichnet wurde, muss nach den Vorstellungen der Betroffenen erfolgen.
Der Vorschlag unseres Internetforums, dass sich Vertreter vieler unterschiedlicher Gruppen in einer „Task Force“ zusammensetzen um auf Augenhöhe über die derzeit verfahrene Situation in der Behindertenpolitik zu verhandeln und die Weichen für die Zukunft zu stellen, muss im Sinne aller Beteiligten sein.
Sollten Sie aber weiterhin versuchen, unsere öffentliche Kritik am System, mit Androhungen von Gerichtsverfahren und Rechtsanwaltskosten, einzuschränken, werden wir unsere Gesprächsbereitschaft aussetzen. Ob wir in naher Zukunft einen neuen Dachverband für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen gründen müssen, hängt von ihrer Kooperationsbereitschaft ab. Ich kann ihnen versichern, dass es sehr viele intelligente Köpfe unter den Betroffenen gibt, die sich ehrenamtlich und empathisch für Menschen mit Behinderung engagieren würden. Derzeit vermissen wir im Behindertenrat die Empathie! Das ist die Fähigkeit und Bereitschaft, Empfindungen, Emotionen, Gedanken, Motive und Persönlichkeitsmerkmale einer anderen Person zu erkennen, zu verstehen und nachzuempfinden.
Als Absolvent des 31. Lehrganges der Gewerkschaftsschule werde ich mein erworbenes Wissen dazu nützen, Ungerechtigkeiten und Diskriminierung zu bekämpfen. https://www.voegb.at/cms/S08/S08_2.10.1.b/lehrgaenge/gewerkschaftsschule/detailinfos-und-inhalt/ausbildungsziele
Der Österreichische Behindertenrat wird ersucht, diese E-Mail an seine Mitglieder https://www.behindertenrat.at/ueber-uns/mitglieder/ weiterzuleiten.
Für Ihre geschätzten Bemühungen herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen!
Anton Steiner und Maria Steiner
ÖBR (Österreichischer Behindertenrat) Anwaltliches
Drohschreiben und
Zahlungsverpflichtungen der Honrarnoten!
"DABEI AUSTRIA" (Dachverband der sozialen Dienstleistungsgesellschaften)
Anwaltliches Drohschreiben und
Zahlungsverpflichtungen der Honrarnoten!
! ! !
Wenn uns jemand einen Maulkorb verpassen will, werden wir uns dementsprechend zur Wehr setzen! Wie arrogant und
überheblich
müssen diese Funktionäre*innen der Organisationen sein, wenn sie versuchen, mit Anwalts- und Gerichtsdrohungen gegen recherchierte Tatsachendarstellungen und berechtigte Kritiken, von Menschen mit Behinderung oder Krankheit und deren Angehörigen, vorzugehen!?
Profil
Geb. 1. März 1950 in Eisenkappel, Kärnten, Österreich
PRIVAT: mit meiner lieben und treuen Maria sehr glücklich verheiratet.
Steiner Anton und Maria
VQGÖ - Vereinigung der Querschnitt-Gelähmten Österreich EU
OPINION LEADERS - NETWORK • Lanzenkirchen, Niederösterreich, Austria -EU
Tel. 02627 42159 - Mobil 0650 7133604 - E-Mail: asteiner@aon.at
INTERNETFORUM - HOMEPAGE - FACEBOOK:
http://steiner-querschnittlaehmung.jimdo.com/
https://www.facebook.com/anton.steiner.18
https://www.facebook.com/mariasteinerlubei/
Rechte für Menschen mit Behinderung = eine berechtigte Forderung
ROLLSTUHLPARKPLATZ AT EU:
https://www.facebook.com/groups/315462751928952/
VQGÖ - Vereinigung der Querschnitt-Gelähmten Österreich EU
Wheelchair - Rollstuhl – Sport
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