Herbert Pichler

Präsident des österreichischen Behindertenrates

zeigt sein fußballerisches Können!

Bei seinen Reden und Ansprachen stellt er immer wieder seine Absolvierung der Sonderschule in den Vordergrund. Als Präsident des ÖBR hat er nun die Möglichkeit, für Kinder mit Behinderung die Inklusion einzufordern. Dass sich die Betreiber und Leiter von Sonderschulen dagegen zur Wehr setzen werden, ist nachvollziehbar. 

Die Schließung von Sonderschulen würde bedeuten, dass diese Einkommenseinbusen hinnehmen müßten!

Er zeitg aber auch, dass er zur Fortbewegung nicht unbedingt auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Pichler Herbert:Videos

 

https://www.youtube.com/watch?v=qx0MW39lzfg

 

https://www.youtube.com/watch?v=dPPutDgeISY&fbclid=IwAR3ReofTOaapJrI1PJQAYNglYnslw1Qx39oByCNxCWkVMPMvOIe2tAETdV4

Nach Betrachtung dieser Videos muss ich leider zur Schlussfolgerung kommen, dass ich als Rollstuhlnutzer nicht entsprechend vertreten werde.

 

als Präsident des ÖBR (Österreichischer Behindertenrat)

als 3. Vizepräsident im ÖZIV (ÖGB Chancen Nutzen Büro)
als Vorstandsmitglied in "DABEI AUSTRIA" (Dachverband der sozialen Dienstleistungsunternehmen)
als Obmann Stellvertreterim Vorstand des VQÖ (Verband der Querschnittgelähmten Österreich)
als Leiter des Chancen Nutzen Büros des ÖGB
als Delegierter des Behindertenrates in vielen öffentlichen Organisationen
2018 12 29

Mit der Wahl von

Herbert Pichler als Obmannstellvertreter im

Vorstand des VQÖ Verband der Querschnittgelähmten Österreich

hat der Obmann Manfred Schweizer den

Mitgliedern einen Bärendienst erwiesen.

1. Pichler H. als Präsident des ÖBR muss die Mehrheitsentscheidungen der gehfähigen Menschen mit Behinderung nach außen vertreten! Der ÖBR war der Initiator, dass die Parkausweise nach § 29b der StVO auch an Personen mit "nicht sichtbaren Behinderungen" vergeben werden müssen!

Vorwiegend jene Personen, die auf Barrierefreiheit und die Benützung von Rollstuhlparkplätzen angewiesen sind, sind im Behrindertenrat nur eine kleine Minderheit.

Besonders den Mitgliedern des VQÖ muss es bewußt sein, dass nur Betroffene den Abbau von Barrieren und für ein menschenwürdiges Leben entsprechende finanzielle Nachteilsausgleiche einfordern werden.

2. Pichler H. als Vorstandsmitglied des ÖZIV vertritt die ÖZIV-Entscheidung, dass alle Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf den Parkausweis nach § 29b der StVO haben müssen!

3. Pichler H. als Vorstandsmitglied in "DABEI AUSTRIA" vertritt jene Dienstleistungsorganisationen, die sich für Sachleistungen einsetzen.

4. Pichler H. hat in seiner Antrittsrede bei der Generalversammlung in Tobelbad, die anwesenden VQÖ-Mitglieder aufgefordert, auf Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen besonders  Rücksicht zu nehmen!

5. Pichler H. Wenn man dieser Person die Arbeitsgruppe "Parkausweis" anvertraut, macht man den Bock zum Gärtner! Seine Ankündigung, dass Anfang November der Fragebogen für die zweite Evaluierung verschickt wird, hat sich als unwahr herausgestellt. Das Ergebnis der ersten Evaluierung war anscheinend nicht im Sinne des Behindertenrates.

 

 

2018 12 29