127.000 Parkausweise in 13 Jahren

von 2001 bis Ende 2013
NEU: Vom Sozialministeriumservice wurden
von 2014 bis heute 2021 (innerhalb 8 Jahre)
151.545  Parkausweise ausgestellt.
Aber es wurden keine zusätzlichen Rollstuhlparkplätze geschaffen
! ! ! !

Und nach wie vor ohne sichtbar angebrachten Ausstellungs- und/oder Befristungsdatum, daher können die Ausweisinhaber*innen,
wo die Berechtigung abgelaufen ist, weiterhin das amtliche Dokument missbräuchlich verwenden!


MENSCHEN IM ROLLSTUHL wird die

einzige Parkmöglichkeit genommen, da mittlerweile

ALLE Behindertengruppen den Rollstuhlausweis bekommen.

Obwohl sie jederzeit die normalen Parkplätze nützen können ! ! !

Streit um Behinderten Parkplätze eskaliert - mit Steiner und Groß

ORF - heute konkret 24 03 2014

mit Gebärdendolmetsch:  https://www.youtube.com/watch?v=IizaGDAH7Gc

der ÖZIV Vorwurf der "Selektion wie wir sie schon einmal hatten" ab Min. 9,00 https://www.youtube.com/watch?v=Wk3uc819TrQ

 https://www.youtube.com/watch?v=dDltvdzYBwo

 https://www.youtube.com/watch?v=GldrIj2Iud4

 Facebook Posting: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=491527857552355&set=a.101045423267269.2273.100000854358034&type=3&theater

Anton Steiner hat eine Datei hochgeladen.   16. Juli 2015
PARKAUSWEIS für BEHINDERTE - durchschnittliche Steigerung

um 480 % in den letzten 18 Monaten!!!
Die Zusatzeintragung im Behindertenpass
„Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ genügt um einen EU-weit gültigen PARKAUSWEIS FÜR BEHINDERTE mit dem Rollstuhlsymbol (auch Rollstuhlausweis genannt) beantragen zu können.
Mit der 25. STVO Novelle wurde der Personenkreis für den Parkausweis dramatisch erweitert.
Aber es wurden keine zusätzlichen gekennzeichneten Parkplätze geschaffen!

2109 der Beilagen XXIV. GP - Beschluss NR – Gesetzestext 15. Juli 2015 Steiner Anton

ROLLSTUHLPARKPLATZ at./wheelchair parking at EU https://www.facebook.com/groups/315462751928952/

VQGÖ - Vereinigung der Querschnitt-Gelähmten Österreich EU https://www.facebook.com/pages/VQG%C3%96-Vereinigung-der-Querschnitt-Gel%C3%A4hmten-%C3%96sterreich-EU/1530535350514641

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVONovelle) Der Nationalrat hat beschlossen:

6. Die Überschrift des § 29b „Gehbehinderte Personen“ wird durch die Überschrift „Menschen mit

Behinderungen“ ersetzt.

7. § 29b Abs. 1 lautet:

„(1) Inhabern und Inhaberinnen eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBl.

Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung

„Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“

verfügen, ist als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs. 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Parkausweis für Behinderte auszufolgen.

Die näheren Bestimmungen über diesen Ausweis sind durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu treffen.“ Eintragungen sollen mittels Stempelaufdruckes im Behindertenpass vorgenommen werden - wenn das 36. Lebensmonat vollendet ist und

1. erhebliche Einschränkungen der Funktionen der unteren Extremitäten oder

2. erhebliche Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit oder

3. erhebliche Einschränkungen psychischer,

4. neurologischer oder

5. intellektueller Fähigkeiten oder

6. intellektueller Funktionen oder eine

7. hochgradige Immunschwäche oder

8. schwer hörbehindert oder

9. gehörlos oder eine

10.hochgradige Sehbehinderung,

11. Blindheit oder

12. Taubblindheit nach § 1 Abs. 2 Z 1 lit. boder d vorliegen.

8. (Verfassungsbestimmung) In § 29b wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a angefügt:

„(1a) (Verfassungsbestimmung) Die Ausfolgung und Einziehung eines Ausweises gemäß Abs. 1

kann unmittelbar durch Bundesbehörden besorgt werden.“

9. In § 29b wird nach Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Ausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind und der Verordnung des

Bundesministers für Verkehr vom 16. November 1976, BGBl. Nr. 655/1976, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 80/1990, entsprechen, verlieren ihre Gültigkeit mit 31. Dezember 2015. Ausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind und der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen (Gehbehindertenausweisverordnung), BGBl. II Nr. 252/2000, entsprechen, bleiben weiterhin gültig.“

Nach dem 1. Jänner 2001 wurden ca. 127.000 Parkausweise größtenteils ohne Befristung ausgestellt.

34.000 an Menschen die sich vorwiegend nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können, beziehungsweise zur Fortbewegung einen Rollator, Krücken, Gehstock oder fremde Hilfe benötigen.

93.000 Ausweise wurden von den Beamten nach eigenen ermessen auch an Menschen mit temporärer Gehbehinderung ausgestellt.

Nach dem 1. Jänner 2014 wurden ca. 72.000 Parkausweise größtenteils ohne Befristung ausgestellt.

Eine durchschnittliche Steigerung

um 480 % in den letzten 18 Monaten!!!

ÖSTERREICH: PARKAUSWEISES FÜR BEHINDERTE

Voraussetzung für den Eintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ im Behindertenpaß:

32 verschiedene Behinderungen

führen zum Eintrag „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ im Behindertenpaß, welcher für die Beantragung eines PARKAUSWEISES FÜR BEHINDERTE notwendig ist.

01 überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen

02 erhebliche Einschränkungen der Funktionen der unteren Extremitäten

03 erhebliche Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit

04 blind die im öffentlichen Raum zur Orientierung und Vermeidung von Eigengefährdung ständiger

Hilfe einer zweiten Person bedürfen oder

05 hochgradig sehbehindert Mindesteinstufung im Sinne des § 4a Abs. 4 oder 5 BPGG

06 gehörlos Grad der Behinderung von 80vH die im öffentlichen Raum zur Orientierung und Vermeidung von Eigengefährdung ständiger Hilfe einer zweiten Person bedürfen oder

07 schwer hörbehindert Grad der Behinderung von 50vH die im öffentlichen Raum zur Orientierung und Vermeidung von Eigengefährdung ständiger Hilfe einer zweiten Person bedürfen

08 cardiopulmonale Funktionseinschränkungen Erhebliche Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit betreffen vorrangig cardiopulmonale Funktionseinschränkungen.

Bei den folgenden Einschränkungen liegt jedenfalls eine Unzumutbarkeit der Benützung

öffentlicher Verkehrsmittel vor:

09 arterielle Verschlusskrankheit ab II/B nach Fontaine bei fehlender therapeutischer Option

10 Herzinsuffizienz mit LVEF unter 30%

11 Rechtsherzinsuffizienz hochgradige

12 Lungengerüsterkrankungen unter Langzeitsauerstofftherapie

13 COPD IV (sehr schwer) Lebensqualität merklich beeinträchtigt. Es wird nach der Anzahl der Treppenstufen gefragt, ab der Luftnot auftritt.

14 Emphysem mit Langzeitsauerstofftherapie mobiles Gerät mit Flüssigsauerstoff muss benützt werden

Erhebliche Einschränkungen

15 psychischer,

16 neurologischer oder

17 intellektueller Funktionen umfassen im Hinblick auf eine Beurteilung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel folgende Krankheitsbilder:

18 Klaustrophobie,

19 Soziophobie und

20 phobische Angststörungen als Hauptdiagnose nach ICD 10 und nach Ausschöpfung des therapeutischen Angebotes und einer nachgewiesenen Behandlung von mindestens 1 Jahr. Hochgradige

21 Entwicklungsstörungen mit gravierenden Verhaltensauffälligkeiten

22 schwere kognitive Einschränkungen, die mit einer eingeschränkten Gefahreneinschätzung des öffentlichen

Raumes einhergehen - Menschen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr mit kognitiven Einschränkungen, die im

öffentlichen Raum zur Orientierung und Vermeidung von Eigengefährdung ständiger Hilfe einer zweiten Person bedürfen

23 Anfallsleiden – Begleitperson ist erforderlich nachweislich therapierefraktäres, schweres, cerebrales Anfallsleiden – Begleitperson ist erforderlich

Eine hochgradige

24 Immunschwäche liegt bei folgenden Krankheitsbildern vor:

- infolge Medikation bei hämatologischen oder onkologischen Erkrankungen

- selten auftretende

25 chronische Abstoßungsreaktion nach Nierentransplantation führt zu zusätzlichem

Immunglobulinverlust und verstärkt eine geringfügige, tolerierbare Abwehrschwäche

26 permanent undichter Versorgung, Geruchsbelästigung - Lediglich bei ungünstiger Lokalisation und deswegen permanent undichter Versorgung ist in Ausnahmefällen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar. Es kommt zum Austritt von Stuhl oder Stuhlwasser. Es besteht eine Geruchsbelästigung.

Für nachstehende Erkrankungen wird der Eintrag im Behindertenpaß gefordert:

27 Halsatmern Schluss mit Diskriminierung von Halsatmern bei § 29b StVO-Ausweis. Das Mitführen von Entschleimungs- und Reinigungsutensilien wie Wasser, Sprechventilbürste, Ersatzkanüle, Befestigungsbänder usw. Entschleimung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist kaum zumutbar.

28 Demenz die im öffentlichen Raum zur Orientierung und Vermeidung von Eigengefährdung ständiger Hilfe einer zweiten Person bedürfen

29 Psoriasis chronische Form Psoriasis Vulgaris, Psoriasis Pustulosa, Psoriasis Arthritis. Scheu vor den Blicken der anderen. Das alles führt dazu, dass sich Psoriasispatienten von der Öffentlichkeit absondern. Die Schuppenflechte stigmatisiert und drängt Betroffene in die Isolation!

30 Schweißbildung Mukoviszidose, auch zystische Fibrose, Anhidrose, Hyperhidrose, Diese Erkrankung stigmatisiert und drängt Betroffene in die Isolation! Die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist auf Grund der starken Schmerzen und der Geruchsbelästigung nicht zumutbar.

31 Lepra - tuberkuloide Lepra, lepromatöse Lepra. Die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist aus vielen Gründen kaum zumutbar.

32 COPD 3 (schwer) Lebensqualität merklich beeinträchtigt. Es wird nach der Anzahl der Treppenstufen gefragt, ab der Luftnot auftritt. Gleichstellung mit COPD 4

Bei allen anderen Transplantationen liegt keine derart ausgeprägte Immunschwäche vor, die das Meiden des öffentlichen Raumes erfordert. Nach einer anfänglichen Akutphase mit hochdosierter Immunsuppression wird die Dosis nach etwa 3 Monaten auf eine Dauermedikation reduziert, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Abwehrkräfte bei üblicher Exposition im öffentlichen Raum hat.

Keine Einschränkung im Hinblick auf die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel

haben folgende Funktionseinschränkungen:

- Kleinwuchs

- bei gut versorgtem Ileostoma, Colostoma und Ähnlichem ist der Verschluss dicht. Es kommt weder zu Austritt von Stuhl oder Stuhlwasser noch zu Geruchsbelästigungen. Lediglich bei ungünstiger Lokalisation und deswegen permanent undichter Versorgung ist in Ausnahmefällen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar.

Die mit dem „Rollstuhlausweis“ zusammenhängenden Erleichterungen und Nachteilsausgleiche für Menschen, die sich vorwiegend nur mit dem Rollstuhl fortbewegen können, werden von den vielen neuen Ausweisbesitzern selbstverständlich und ohne Skrupel auch in Anspruch genommen (z.B. Rollstuhlplätze mit Begleitperson, usw.).

Behinderten-Rechte = eine gerechte Forderung?

https://www.facebook.com/pages/Behinderten-Rechte-eine-gerechte-Forderung/162231667156387

ORF „heute konkret“ Rolliparkplätze 24 03 2014

Diskussion zur Novelle des Parkausweises für Behinderte

https://www.youtube.com/watch?v=R9TqP5DUyYk&feature=youtu.be

Über *930* Kommentare zum Thema Parkausweis &

Rollstuhlparkplatz/Rollstuhl WC & Rollstuhl-Pictogramm https://www.facebook.com/photo.php?fbid=491527857552355&set=a.101045423267269.2273.100000854358034&type=1&theater

An den Bundesbehindertenanwalt: Lieber Herr Dr. Erwin Buchinger!

Parkausweis für Behinderte:

Deine Zusage uns diesbezüglich zu unterstützen, ist für unsere Zielgruppe sehr erfreulich. Wir brauchen Dich dringend um den Vorstand der ÖAR davon zu überzeugen, die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Abänderungsvorschläge bei der nächsten Vorstandssitzung zu behandeln und eine mehrheitliche Zustimmung der Mitglieder zu erreichen. Die Arbeitsgruppe hat eine bedarfsorientierte Lösung erarbeitet. Sollte diese Lösung nicht akzeptiert werden, verweigert man damit unserer Zielgruppe die selbständige Mobilität um am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.

Anton Steiner

2014 12 24 14:25

Wir haben auch die Bitte, über eine parlamentarische Anfrage zu klären, ab welchem Zeitpunkt das Bundesministerium BMVIT dem BMASK die gesamten Unterlagen über die seit 2001 bis Ende 2013 ausgestellten Parkausweise zur Verfügung stellen kann. Da diese

Parkausweise auch an Bürger ohne Behindertenpass ausgestellt wurden, könnte das BMASK diese Parkausweisbesitzer in eine eigene Kategorie einordnen. Die Staatsdruckerei kann anhand der Seriennummern auf den Parkausweisen feststellen, welche Ausweisnummer vergeben worden ist. Damit hätte man einen Überblick über die in Österreich im Umlauf befindlichen Parkausweise.

Anton Steiner

2014 12 24 14:29

Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, alle Parkausweise die von 2001 bis Ende 2013 ausgestellt wurden, mit einer zumutbaren Übergangsfrist von 6 Monaten, per Gesetz als ungültig zu erklären wie dies bei den vor 2001 ausgestellten Parkausweisen gehandhabt wurde.

Parkausweise für Behinderte immer häufiger gefälscht.

Begehrte Scheine Kronen Zeitung 07.01.2010, 09:27


ORF - heute konkret - 11:13 Min. Andrea Ferstl
Durch die Sendung führt Marvin Wolf Wer einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, wartet nur einige Tage auf das neue Dokument. Für einen Behindertenpass beträgt die Wartezeit allerdings ein halbes Jahr.
Gottfried Topf, Veronika, Michaela - an manchen schlechten Tagen hat er Probleme 100 Meter zu gehen !!!
ÖZIV Dr. Jungwirth, Bundesverband für Menschen mit Behinderung
SMS Dr. Schuster - Behindertenausweis der Schlüssel zum Parkausweis
2014 38.000 Verfahren abgewickelt 2015 45.000 Verfahren abgewickelt

Leserbrief an den VQÖ. Von Mitglied Franz Kosulic

Ich möchte mich kurz vorstellen: Franz Kosulic geb. 2.8.1960. Ich hatte 1977 einen Badeunfall und bin seitdem querschnittgelähmt C5/C6 komplett. Ich bin schwerstbehindert, komplette Lähmung der Beine und Teillähmung der Arme, keine Fingerfunktion und Streckmuskel. Seit 1984 besitze ich einen PKW und bin Selbstfahrer. Zum Transfer ins bzw. aus dem Auto benötigt man für den Rollstuhl, ziemlich viel Platz. Gott sei Dank gibt es da die Behindertenparkplätze.

Leider muss ich sagen, dass es noch nie so schlecht war wie jetzt einen freien Behindertenparkplatz zu finden. Einerseits stehen Autos ohne Ausweis auf den Parkplätzen. Zum Anderen stelle ich mir die Frage, wer bitte stellt die Ausweise aus, es stehen Autos auf den Parkplätzen, wo ich einen Kran bräuchte, um ins Auto zu kommen.

Zu 90 % sind das Personen, die keine sichtbare Behinderung haben und nicht einmal gehbehindert sind, geschweige denn einen Rollstuhl brauchen.

Würde sehr gerne so einem verantwortlichen Ausweisaussteller die Beine zusammen binden; ihn in einen Rollstuhl sitzen und ihn auf Tour schicken, das heißt alltäglichen Fahrten, wie einkaufen, etc. schicken. Ich würde ihn aber fairerweise einen Tipp geben, er solle sich nicht in eine nichtbehinderten Parklücke stellen, könnte nämlich passieren, dass sich ein anderes Auto neben ihn parkt und er nicht einsteigen kann, weil er Platz für den Rolli braucht.

Weiß auch nicht, was für gescheite studierte Menschen über unsere Behinderung im Alltag entscheiden. Ich versteh aber auch nicht, warum die Polizei nicht mehr kontrolliert und die Strafen nicht so erhöht werden, dass sich jeder überlegt, sich ohne Ausweis auf einen Behindertenparkplatz zu stellen.

Es interessiert doch niemanden, man fragt sich sowieso, wer uns politisch vertritt. Den Vorschlag zwei verschiedene Ausweise auszustellen, finde ich super.

Mit freundlichen Grüßen Franz Kosulic

 

 

Unsere Zielgruppe ist: Menschen die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!