Der große Unterschied zwischen Organisationen VON und FÜR Menschen mit Behinderung!!!
Was sind Organisationen FÜR Menschen mit Behinderung?
Diese Organisationen sind privatwirtschaftlich geführte Unternehmen und bieten Dienstleistungen und Sachleistungen im Sozialbereich an. Sind aber auch Betreiber von diversen Einrichtungen für Betreuung und Behindertenarbeit. Sie fordern im Gegensatz zu den Betroffenen die Sicherstellung der Finanzierung von Sachleistungen. Sie wollen auch die wichtige Assistenzleistung als überteuertes Trägermodell ausbauen. Die Unterbringung in Einrichtungen erfüllt den Zweck „warm, satt und sauber“ und ist auch ein profitables Geschäftsmodell.
So wie sie den derzeitigen Dachverband der Behindertenvereine (Österreichischer Behindertenrat – ÖBR) als Lobbyorganisation für ihre Interessen missbrauchen, wollen sie auch mitbestimmen, wie die Richtlinien der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich und in der EU umgesetzt werden sollen. Die Mehrheit der Mitglieder im ÖBR sind mit den Mitgliedern des Dachverbandes der Sozialwirtschaft Österreich SWÖ und anderen Dachorganisationen der Wirtschaft identisch.

Was sind Organisationen VON Menschen mit Behinderung?

Das sind Organisationen wie Vereine, Selbsthilfegruppen, Clubs, Foren, usw. die von Betroffenen geleitet werden und nicht von den Dienstleistungsorganisationen abhängig und beeinflusst werden.  Funktionäre und Aktivisten engagieren sich ehrenamtlich für die Rechte von Menschen mit Behinderung und beraten die Betroffenen kostenlos. Wenn es um die Finanzierung von Nachteilsausgleichen geht, verlangen diese “VON“ Organisationen unter anderem die Sicherstellung des Pflegegeldes und eine finanzielle Pflegegeldergänzungsleistung. Die wichtige Assistenzleistung muss als Arbeitgebermodell ausgebaut und unterstützt werden. Wichtig ist die unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung. Dazu gehört auch ein Arbeitsverhältnis mit einer Entlohnung die die unabhängige Lebensführung ermöglicht.

 

Organisationen von Menschen mit Behinderung wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sinne der Betroffenen.

Mehr Informationen im Bericht 2019 der VOLKSANWALTSCHAFT an den Nationalrat und an den Bundesrat - Präventive Menschenrechtskontrolle!
Volksanwalt: Erklärung zu den großen Unterschieden der Organisationen VON und FÜR Menschen mit Behinderung - Seite 95 und 96

https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/2890l/PB%2043_Pr%C3%A4ventive%20Menschenrechtskontrolle%202019.pdf

https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte-und-pruefergebnisse/berichte-an-den-nationalrat-und-bundesrat#anchor-index-4144

 



Volksanwalt definiert im Jahresbericht 2019
STRUKTUREN
  von "Behindertenorganisationen"

Der große Unterschied zwischen Organisationen VON und FÜR Menschen mit Behinderung!!!

Was sind Organisationen FÜR
Menschen mit Behinderung?

Diese Organisationen sind privatwirtschaftlich geführte Unternehmen und bieten Dienstleistungen und Sachleistungen im Sozialbereich an. Sind aber auch Betreiber von diversen Einrichtungen für Betreuung und Behindertenarbeit. Sie fordern im Gegensatz zu den Betroffenen die Sicherstellung der Finanzierung von Sachleistungen. Sie wollen auch die wichtige Assistenzleistung als überteuertes Trägermodell ausbauen. Die Unterbringung in Einrichtungen erfüllt den Zweck „warm, satt und sauber“ und ist auch ein profitables Geschäftsmodell.
So wie sie den derzeitigen Dachverband der Behindertenvereine (Österreichischer Behindertenrat – ÖBR) als Lobbyorganisation für ihre Interessen missbrauchen, wollen sie auch mitbestimmen, wie die Richtlinien der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich und in der EU umgesetzt werden sollen. Die Mehrheit der Mitglieder im ÖBR sind mit den Mitgliedern des Dachverbandes der Sozialwirtschaft Österreich SWÖ und anderen Dachorganisationen der Wirtschaft identisch.

Was sind Organisationen VON Menschen mit Behinderung?
Das sind Organisationen wie Vereine, Selbsthilfegruppen, Clubs, Foren, usw. die von Betroffenen geleitet werden und nicht von den Dienstleistungsorganisationen abhängig und beeinflusst werden. Funktionäre und Aktivisten engagieren sich ehrenamtlich für die Rechte von Menschen mit Behinderung und beraten die Betroffenen kostenlos. Wenn es um die Finanzierung von Nachteilsausgleichen geht, verlangen diese “VON“ Organisationen unter anderem die Sicherstellung des Pflegegeldes und eine finanzielle Pflegegeldergänzungsleistung. Die wichtige Assistenzleistung muss als Arbeitgebermodell ausgebaut und unterstützt werden. Wichtig ist die unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung. Dazu gehört auch ein Arbeitsverhältnis mit einer Entlohnung die die unabhängige Lebensführung ermöglicht.
Organisationen von Menschen mit Behinderung wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sinne der Betroffenen.

 

Mehr Informationen im Bericht 2019 der VOLKSANWALTSCHAFT an den Nationalrat und an den Bundesrat - Präventive Menschenrechtskontrolle
Volksanwalt: Erklärung zu den großen Unterschieden Organisationen VON und FÜR Menschen mit Behinderung - Seite 96

https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/cbhfk/PB%2043_Kontrolle%20%C3%B6ffentliche%20Verwaltung%202019.pdf

 

 Maria Steiner-Lubei & Anton Steiner♿️

& RECHTE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG = eine berechtigte Forderung🌐⚖️
Mehr Informationen im Bericht 2019 der VOLKSANWALTSCHAFT an den Nationalrat und an den Bundesrat - Präventive Menschenrechtskontrolle ‼️👍‼️
Auszug: 2.4.2 Recht auf Partizipation
D
er UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich mit dem Recht auf Partizipation bei der Umsetzung und Überwachung der UNBRK auseinandergesetzt. In seiner allgemeinen Bemerkung Nr. 7 führte der Ausschuss dazu seine Überlegungen aus. Im Kern verlangt die Konvention, dass Menschen mit Behinderung an allen politischen Entscheidungsprozessen mitwirken können, die ihre Rechte betreffen. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung bereits bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, von politischen Konzepten oder bei allgemeinen Verwaltungsentscheidungen, wie zum Beispiel Verordnungen, einbezogen werden müssten.
Sie sollen ihre Expertise und Erfahrungen einbringen können und dabei ernst genommen werden. Als deren Sprachrohr sollen Organisationen von Menschen mit Behinderung fungieren.
Der Ausschuss betonte den Unterschied zwischen Organisationen für Menschen mit Behinderung und Organisationen von Menschen mit Behinderung. Letztere haben überwiegend selbst Betroffene als Mitglieder und als Leitungspersonen...

Mehr Infos:

https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Volksanwaltschaft-praesentiert-Jahresbericht-2019?topic_type=aktuelles&archiv=0&fbclid=IwAR3hEQj4j3S90QMc8QU0RLrq2pOgwdMaiGjNjptN3zxeUQgDGyyEsU9uUbY

 


Martin Ladstätter 18. Juni um 10:41 Diese Anmerkungen sind wichtig und richtig. Auch wenn ich bei Anmerkungen von Herrn Steiner manches Mal ganz anderer Meinung bin. Bei der Bewertung des Österreichischer Behindertenrat hat er sicherlich recht. Streng gesehen ist das keine Behindertenorganisation sondern eine Organisation, die mehrheitlich aus Dienstleistungsorganisationen besteht. Österreichweite Behindertenorganisationen dagegen wären beispielsweise der KOBV, der ÖZIV Bundesverband - Barrierefrei Leben oder Selbstbestimmt Leben Österreich