GEMEINSAME ERKLÄRUNG
Wir, der ÖBR (Österreichische Behindertenrat) als Dachverband von über 80 Mitgliedorganisationen für Menschen mit Behinderung einerseits und Anton Steiner, als Aktivist mit Behinderung und Betreiber einer Homepage (https://steiner-querschnittlaehmung.jimdofree.com/) andererseits haben uns auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt um ein vom Behindertenrat angestrebtes teures und langwieriges Gerichtsverfahren zu beenden: mehr auf Seite
Volksanwalt definiert im Jahresbericht 2019
"Behindertenorganisationen"
Der große Unterschied zwischen
Organisationen VON und FÜR
Menschen mit Behinderung!!!
Was sind Organisationen
FÜR Menschen mit Behinderung?
Was sind Organisationen
VON Menschen mit Behinderung?
Mehr siehe Link: Organisationen VON und FÜR
https://www.facebook.com/groups/315462751928952/permalink/1868527289955816
Unsere Zielgruppe ist: Menschen die auf den
Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien
Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!
Betretungsverbot für „alle öffentlichen Orte“
überschießende Grundrechtseinschränkung........
Mehr Informationen im Link: Volksanwalt B.
Achitz
Bei dieser Veranstaltung Arbeit für Alle 20180927 wurde der AMS-ALGORITHMUS von den Lobbyisten der Wirtschaft, Organisationen für Menschen mit Behinderung und besonders vom österreichischen Behindertenrat als Meilenstein bejubelt. Unser Internetforum hat sich vehement und lautstark gegen dieses System der „Selektion“ gewehrt. Wie man jetzt sieht, mit Erfolg!
Punktabzug für Frauen, Mütter, Menschen mit Behinderung und über 50-Jährige: So entscheidet der AMS- Computer über Arbeitslose
Datenschützer: AMS-Algorithmus "muss
sofort abgeschaltet werden"
Das System sei intransparent, kontraproduktiv
und verstärke bestehende Diskriminierung, so die Kritik
Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen. Das geht aus einer Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB) hervor, wie der „Kurier“ am Donnerstag berichtete.
Seit diesem Jahr entscheidet kein Mensch, sondern ein Computer darüber, wen das AMS fördern soll und wen nicht.
Menschen werden vom Computer-Algorithmus in drei Kategorien eingeteilt – Arbeitslose über 50 oder Mütter
bekommen Abzüge. Wer in der letzten Gruppe landet, wird aufgegeben und in separate Beratungszentren ausgelagert.
Nun will sich eine Petition dagegen wehren.
Die ehemalige Sozialministerin Hartinger-Klein ebnete noch den Weg für den AMS-Algorithmus: Damit werden
AMS-Berater zu Anhängseln von Computer-Entscheidungen. Denn ab 2020 entscheidet kein Mensch, sondern ein
Algorithmus darüber, wer Betreuungszeit und Fördergeld beim AMS bekommt. Manche werden gefördert, andere aufs
Abstellgleis verfrachtet. In Wien trifft das rund 40 Prozent der AMS-Kundinnen und -Kunden, fast die Hälfte von ihnen ist
älter als 50 Jahre. Mehr dazu im Link:
Der große Unterschied zwischen Organisationen VON und FÜR
Menschen mit Behinderung!!!
Was sind Organisationen
FÜR Menschen mit Behinderung?
Was sind Organisationen
VON Menschen mit Behinderung?
Mehr siehe Link: Organisationen VON und FÜR
Update zum Europäischen Behindertenausweis -
Warum muss man diesen Ausweis „BEHINDERTEN-Ausweis“ nennen? Es würde genügen, wenn man den Ausweis als GLEICHSTELLUNGSAUSWEIS für NACHTEILSAUSGLEICHE
bezeichnen würde!
Mehr im Link:
2020 07 02 Offener Brief an:
Christina Wurzinger / Österreichischer Behindertenrat
Unheilige Allianz:
SWÖ - ÖGB & Gewerkschaften
SWÖ - Menschen mit Behinderung und
Pflegebedarf
http://www.sozialwirtschaft-oesterreich.at/1034,,,2.html
Die Mitglieder der SWÖ, auch wenn sie sich "gemeinnützig"nennen, sind durchwegs privatwirtschaftlich geführte Unternehmen!
Wenn auf der Arbeitgeberseite ÖGB Funktionäre, Vertreter von Lebenshilfe, Rotes Kreuz, ASB, Volkshilfe und anderen Organisationen, wo Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre
in den Vorstandsetagen sitzen, wird es keinen zufreidenstellenden KV-Abschluss geben!
Stellungnahme der VertreterInnen des sozialen Dienstleistungssektors
Im Februar 2017 wurde der Entwurf des Vergaberechtsreformgesetzes veröffentlicht. Die Sozialwirtschaft Österreich gab eine eigene Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf ab und übermittelte mit den Dachverbänden ÖAR, arbeit plus, BAG und dabei-austria1 auch eine gemeinsame Stellungnahme. Die Regierungsvorlage wurde 2017 nicht mehr beschlossen.
1 dabei-austria Vorstandsmitglied: ÖGB-Chancen Nutzen Büro Herbert Pichler
Projekt Pilgramgasse U4
Wenn für Fahrgäste ein Treppenturm gebaut wird, muss der Zugang auch für ALLE gewährleistet werden! Meine erste Fahrt mit der U4 war eine Katastrophe: Abfahrt Wien 3 - mit dem Ziel Kettenbrückengasse!!!
Das war für mich eine zeitaufwendige und zermürbende Fahrt mit der U4!
MIR REICHTS! DIR AUCH?