NAP

Nationaler Aktionsplan

 

Inklusion -

Schule, Bildung, Arbeit

NATIONALER AKTIONSPLAN BEHINDERUNG 2012 – 2020

 

Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

 

Inklusion als Menschenrecht und Auftrag

 

4. BILDUNG

 

Gleichberechtigte Teilhabe im Bildungsbereich ist von elementarer Bedeutung für eine gleichbe­rechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusive barrierefreie Bildung ist für Menschen mit Behinderungen wichtig für berufliche Teilhabe, ökonomische Absicherung und die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

 

Von Inklusion im Bildungsbereich profitieren aber auch nicht behinderte Kinder und Jugendliche, da durch inklusive pädagogische Ansätze die Unterrichtsqualität (im Sinne der Individualisierung und Kompetenzorientierung) generell erhöht werden kann.

 

In der EU-Behindertenstrategie 2010 – 2020 (KOM(2010) 636 endgültig) wird auf die Wichtigkeit der Inklusion im Bildungssystem hingewiesen, die Förderung inklusiver Bildung und lebenslangen Lernens für Menschen mit Behinderungen ist einer der zentralen Aktionsbereiche der Strategie. Im strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“, 2009/C 119/02) wird darauf verwiesen, dass

 

„das Bildungswesen… jegliche Form der Diskriminierung bekämpfen und alle jungen Menschen dazu befähigen soll, einen positiven Umgang mit Altersgenossen unterschiedlicher Herkunft zu pflegen“.

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention verankert in Artikel 24 das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen und verpflichtet die Staaten, angemessene Vorkehrungen in diesem Bereich zu treffen. Ziel des Bildungssystems soll insbesondere sein, Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen und ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen.

 

4.1. Vorschulische Bildung

 

4.1.1. Ausgangslage

 

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten zu bieten, hat der Bund 2009 mit den Ländern eine Vereinbarung geschlossen, wonach für alle Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht der halbtägige Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtend und kostenlos ist. Begleitend dazu wurden im Auftrag des BMWFJ, in enger Anbindung mit dem BMUKK und im Einvernehmen mit den Ländern praxisnahe AnleitungenBildungspläne entwickelt, die eine Orientierung für Pädagoginnenund Pädagogen für die kindgerechte Bildungsarbeit sein sollen und die Anregungen zur optimalen Unterstützung der individuellen Entwicklung von Kindern enthalten.

 

In den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik werden alle Schülerinnen und Schüler bereits während der Grundausbildung an die Sonderpädagogik herangeführt, sodass die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden vielfach direkt an die Grundaus­bildung ihre Spezialausbildung anschließen.

 

4.1.2. Zielsetzungen

 

                    Die vorschulischen Bildungsmöglichkeiten für alle Kinder sollen weiter verbessert werden.

 

                    Inklusive Konzepte zum Übergang vom Kindergarten in die Volksschule sollen entwickelt werden.

 

                    Die Absicherung der Professionalisierung des pädagogischen Personals in den Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit ist durch entsprechende Bildungsangebote sicherzustellen.

 

Infolge der hohen Akzeptanz, die der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in der Volksschule und in den Schulen der Sekundarstufe erreicht hat, werden bereits seit einigen Jahren mehr als fünfzig Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda­gogischem Förderbedarf integrativ unterrichtet.

 

Um eine kontinuierliche Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Körper- oder Sinnesbehinderungen auch in den berufsbildenden mittleren und hö­heren Schulen und den allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe) zu gewährleisten, wurden besondere gesetzliche Regelungen geschaffen, die entsprechende Abweichungen vom Lehrplan sowie einen erweiterten Förderunterricht ermöglichen.