Höchst bedenkliche Vorgangsweise gegen selbstbestimmte und kritische

Aktivisten*innen mit Behinderung!!!

Kritik
 am Österreichischen Behindertenrat kostet einem Aktivisten
, der seit über 50 Jahre auf den Rollstuhl angewiesen ist,
über 30.000 Euro!
Sein Einkommen: 150,00 Euro plus minimaler Ausgleichzulage
.

 

Mehr Informationen ÖBR 1

 


Bei der Gründung eines gemeinsamen Haushaltes muss der Partner für den Lebensunterhalt aufkommen!

Wir fordern ein unantastbares Einkommen für Menschen mit Behinderung!

 

 

1000de Menschen mit Behinderung sind betroffen!
Wieso gibt es noch immer keine Regelung?
Warum bekommen Menschen mit Behinderung oder Krankheit, die bis dahin nicht genug Versicherungszeiten haben, keine unantastbare Mindestpension?
Walter hatte mit 25 einen Unfall in der Freizeit und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Er lebt in einem Einzelhaushalt. Bei 100 Beitragsmonaten hat er einen Anspruch auf 200 Euro Eigenpension plus € 733,06 Ausgleichszulage. Mit dem Gesamteinkommen von derzeit EUR 933,06 kann er seinen Lebensunterhalt bestreiten. Mit diesem Einkommen hat er auch Anspruch auf diverse Befreiungen.
Seine Freundin Sabine lebt bei ihren Eltern und hat ein Einkommen von 1.200 Euro für ihren Lebensunterhalt.
Walter und Sabine wollen einen gemeinsamen Haushalt gründen und vielleicht heiraten.
Jetzt haben sie eine beschissene und

unwürdige Situation!
Mit der € 200,- Pension von Walter und dem Einkommen von Sabine € 1.200,- überschreiten sie den Richtsatz von EUR 1.398,97. Walter verliert damit den Anspruch auf Ausgleichszulage und muss mit seiner Eigenpension von € 200,- seinen Lebensunterhalt bestreiten.

Für den Rest muss Sabine aufkommen!
In welch einer peinlichen Lage sich jetzt Walter befindet, ist für jeden nachvollziehbar.

Sie verlieren auch den Anspruch auf diverse Befreiungen!

Walter hatte mit 25 einen Unfall in der Freizeit und ist auf den Rollstuhl angewiesen.

Er lebt in einem Einzelhaushalt. Bei 100 Beitragsmonaten hat er einen Anspruch auf 200 Euro Eigenpension plus € 733,06 Ausgleichszulage. Mit dem Gesamteinkommen von derzeit EUR 933,06 kann er seinen Lebensunterhalt bestreiten. Mit diesem Einkommen hat er auch Anspruch auf diverse Befreiungen.
Eine kleine Nebenbeschäftigung von Walter führt dazu, dass ihm das Honorar von € 230,- von seinem Einkommen abgezogen wird!