Wenn solche Zeitgenossen sich mit dem Parkausweis für Behinderte auf die extra breiten Rollstuhlparkplätze stellen, wird es höchste Zeit, die Vergabe dieser Ausweise zu ändern ! ! !
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Kommentar bezugnehmend zum unten angeführten Link:
......."Geh und brich Dir Dein verdammtes Rückgrat“
Kommentar von Manfred Knauth · Lieber Ralf Georg Dietrich, wart mal ab ob auch noch so blöd daherquatschst wenn selber auf einen solchen Parkplatz angewiesen bist. Da lob ich mir Amerika, da gibt es auch das Schild mit der Aufschrift: If it' hard to grasp why disabled people need this space, WE SUGGEST: Go and break your fucking spine. *Translate* Wenn’s zu schwer ist zu kapieren, warum Behinderte diesen Parkplatz brauchen, dann schlagen wir vor: "Geh und brich Dir Dein verdammtes Rückgrat“
...mehr dazu im Link:
http://beyondhandicap.com/tag/behindertenparkplatz/


 

 

Unberechtigte und betrügerische Verwendung von

Parkausweisen für Behinderte.

 

Ämter, die von 2001 bis Ende 2013 127.275 diese Ausweise ausgestellt haben, sind seit Anfang 2014 für die Überprüfung dieser Ausweise nicht mehr zuständig.

Die Mehrzahl dieser Ausweise wurden von den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten leider unbefristet (teilweise auch Befristungen bis 2040) ausgestellt.

Seit 2001 werden von unberechtigten Ausweisinhabern

widerrechtlich Steuer-Vorteile

in Anspruch genommen!

In 13 Jahren:(3 Mrd. Euro)

ca. 3,000,000.000,00 Euro ! ! !

In dieser Zeitspanne wurden diese Ausweise vorwiegend ohne Befristung, auch an Personen ausgestellt, die durch eine Verletzung oder Krankheit eine temporäre Behinderung nachweisen konnten. Es wurden Ausweise auch an Personen vergeben, bei denen die gesetzlichen Kriterien (dauernde starke Gehbehinderung) nicht zutrafen. Viele Wiener Bürger haben den Antrag bei Behörden in Niederösterreich oder Burgendland gestellt weil in Wien die Vergabe strenger gehandhabt wurde. Auch auf Kosten der Wiener Parkraumbewirtschaftung.

Das SOZIALMINISTERIUMSERVICE, welches seit Anfang 2014 für die GRATIS Ausstellung und Kontrolle dieser Ausweise zuständig ist, will lt. tel. Auskunft, auf Grund von Arbeitsüberlastung den rechtmäßigen Besitz der 127.275 Ausweise nicht kontrollieren.

Bei einem Einsparungspotential vonjährlich ! ! !

ca. € 227,250.000,-  wäre eine Aufstockung des Personals (vielleicht für Menschen mit Behinderung) im Sozialministeriumservice sicher gerechtfertigt.

Seit Jänner 2014 wurden mit Stichtag Mo 29.02.2016 54.351 Parkausweise für Behinderte nach § 29b der StVO größtenteils ohne ersichtliche Befristung

 

Von den 127.275 mit amtlichem Bescheid unbefristet ausgestellten Parkausweisen werden ca. 30.000 Ausweise seit 2001 unberechtigt verwendet, weil der Behinderungsgrund durch Genesung weggefallen ist.

Durch die 25. StVO Novelle wurde die Zuständigkeit für die Parkausweise vom BMVIT an das BMASK übertragen.

Die Kontrolle durch das BMASK für diese Ausweise ist nicht möglich, weil die Akten immer noch bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten liegen.

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, jede Änderung des Gesundheitszustandes, der zur Ausstellung führte, binnen einer angemessener Frist dem Amt mitzuteilen.

Bei Wegfall der Behinderung ist der Ausweis dem Amt zurück zu geben.

 

Befreiung von der Parkgebühr in Kurzparkzonen

Bei ganztägiger Inanspruchnahme (0 bis 24 Uhr) beträgt die pauschalierte Parkometerabgabe in Wien 2.544 Euro pro Jahr.

 

Motorbezogene Versicherungssteuer Neu € 1.675,44 pro Jahr

Kraftfahrzeugpauschale beim Finanzamt  € 2.280,- pro Jahr

Große Pendlerpauschale  € 3.672,- pro Jahr

Taxifahrten-Pauschale  € 1.836,- pro Jahr

 

Die Berechtigung ist gegeben, bei Vorliegen eines 1. Parkausweis für Behinderte gem. § 29b STVO oder dem 2. Behindertenpaß mit dem Eintrag Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittelwegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“.

Dringende Änderung:

ALT: derzeit gilt der Behindertenpaß oder der Parkausweis als Nachweis.

NEU: als Nachweis muß der Behindertenpaß mit der entsprechenden Zusatzeintragung vorgelegt werden!

 

Taxifahrten-Pauschale

Personen, auf die diese Voraussetzung zutrifft, die jedoch über kein eigenes Fahrzeug verfügen, können die nachgewiesenen Aufwendungen für Taxifahrten bis monatlich € 153,00 steuerlich abschreiben (Vorlage der Rechnungen).

Derzeit bekommt man den begehrten Parkausweis mit dem Eintrag im Behindertenpaß:  Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittelwegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“.

NEU: Parkausweis für Behinderte nur mit dem Eintrag im Behindertenpaß:

„Der Inhaber ist vorwiegend auf die Benützung eines Rollstuhles angewiesen"

für alle anderen Menschen mit Behinderung und der Zusatzeintragung im Behindertenpaß: Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittelwegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“.

sollen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Parkerleichterung nach § 29b/c der StVO (alle Nachteilsausgleiche wie der Parkausweis, ausgenommen das Parken auf gekennzeichneten Rollstuhlparkplätzen) haben.