Barrierefreiheit ist auch bei denkmalgeschützten Bauten möglich!

Mit ähnlichen Vorrichtungen wie im Bild bleibt die Optik vollkommen erhalten. Barrierefreiheit darf nicht eine Frage der Kosten sein!

 

Wo ein Wille ist,

ist auch ein Weg !

 

Anscheinend ist aber die Barrierefreiheit in Österreich und auch in vielen anderen Länder, den politischen Entscheidungsträger sch....egal. 

Video: https://www.facebook.com/279529388858528/videos/818450771633051/

 

Zum Beispiel werden in Wien Fristen bis 2042 vorgesehen. Das heißt, bis zum Sankt-Nimmerleinstag, da solche Fristen meistens nicht eingehalten werden und mit großer Wahrscheinlichkeit verlängert werden.

 

Fadenscheinige Ausreden, wie zum Beispiel wegen den zu hohen Kosten und den architektonischen Gründen, sind an der Tagesordnung.

 

Bei den Bundesgebäuden wird das Alter als Hinderungsgrund angegeben, da sie größtenteils unter Denkmalschutz stehen.

Auch da gebe es sehr kreative Möglichkeiten, wie man im Video sehen kann !

 

Auch bei vielen neueren Gebäuden wurde bei Renovierungsarbeiten einfach verabsäumt die Barrierefreiheit mit einzuplanen.

 

 

Es werden laufend neue Gebäude geschaffen und auch da sind wir weit weg von einer Einhaltung der in der UN Behindertenrechtskonvention vorgeschriebenen Barrierefreiheit ! Eine gesetzlich regulierte Baunorm für Barrierefreies Bauen in Österreich scheitert auch am exzessiven Förderalismus der zuständigen Bundesländer.

Für den Landeshauptmann in Niederösterreich ist die Barrierefreiheit eine "hahnebüchene Forderung"!

 

 

In der Privatwirtschaft wird natürlich von saftigen Geldstrafen abgesehen, da sich die politische Seite dem Druck der Wirtschaft beugt.

 

Bei den selbsternannten Vertretern der Menschen mit Behinderung in den österreichischen Parteien ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, usw. fehlt der Wille, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.

 

Auch die selbsternannten Behindertenvertreter und die Behindertenverbände  ÖAR, ÖZIV, KOBV,….u.s.w.), erzeugen zu wenig Druck bei ihren Forderungen.

Leider ist es in vielen anderen Behindertenbelangen genau so.

Warum ? ? ? Der Dachverband der Behindertenvereine ist ein Skandal!

von Herrn "GROLL": In Österreich ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich ein Ungetüm. Es sieht nämlich keine direkte Klagsmöglichkeit vor, allenfalls ist die gerichtliche Feststellung einer Diskriminierung möglich, mit der Pönale kann man fünf Mal ins Kino gehen. Das alles verblasst aber neben dem Prunkstück des Gesetzes: neu errichtete (z. B. Fischhändler Nordsee, McDonald’s) und unsanierte Barrieren (Parkhotel Pörtschach, Moser Verdino Klagenfurt) müssen selbst bei einer Verurteilung in der Folge einer gescheiterten Schlichtung NICHT beseitigt werden.

Man kann in Österreich Barrierefreiheit auf dem Klagsweg NICHT durchsetzen.

So weit, so beschämend. Widerlich wird es, wenn man hinzufügt, dass der Bund seine Frist bis zum Jahr 2020 erstreckte und die

Stadt Wien ihre Frist gar bis ins Jahr 2042 ausdehnte. Barrierefreiheit wird in Österreich auch in dreißig Jahren eher die Ausnahme als die Regel sein.

 

Interessanter Artikel:

http://www.nachrichten.at/nachrichten/longread/Achtung-Stufe-Im-Rollstuhl-durch-Linz;art180211,2091674