Update zum Europäischen "Behindertenausweis"

Warum muss man diesen Ausweis „BEHINDERTEN-Ausweis“ nennen? Es würde genügen, wenn man den Ausweis als "GLEICHSTELLUNGSAUSWEIS für NACHTEILSAUSGLEICHE" bezeichnen würde!  

 

 

 

nser2020 07 02 Offener Brief an: Christina Wurzinger / Österreichischer Behindertenrat  

Ihr Kommentarauszug: """Dies ist sehr schade, trägt die Karte doch dazu bei, auch Menschen mit Behinderungen die Personenfreizügigkeit (als eine der drei Grundfreiheiten der EU) zu erleichtern. Es würde vor allem Vorteile für Personen bringen, die sich nur vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten, wie etwa Tourist*innen, Studierende oder sonst Reisende."""

 

Quelle: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=1139

 

Werden auch Erleichterungen für Beschäftigungsverhältnisse im EU-Raum berücksichtigt?

 

 """Dass Österreich sich nicht an dem Projekt beteiligt hat, lag an der Ungewissheit in Bezug auf die anfallenden Kosten, die eine gegenseitige Anerkennung von Vergünstigungen mit sich bringen würde."""

 

BM Anschober hat angekündigt, dass Projekte vorgeschlagen werden müssen und die Finanzierung eher eine sekundäre Angelegenheit sein sollte.

 

Wenn die Teilnahme Österreichs an diesem Projekt an den Kosten gescheitert ist, muss man annehmen, dass die Finanzierung der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung in Österreich scheitern wird.

 

Man darf nicht immer wieder von Vorteilen und Begünstigungen reden wenn es um Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung geht.

 

Bevor wir in Europa Mindeststandards bei der Finanzierung von Nachteilsausgleichen fordern, müssen wir in Österreich bundeseinheitliche Mindeststandards mit Rechtsanspruch einfordern. Unser Föderalismus beschert den Österreichern derzeit neun unterschiedliche Finanzierungen der notwendigen Nachteilsausgleiche und ein zehntes welches über den Bund (Sozialministeriumservice) finanziert wird. Gibt es diesbezüglich Forderungen seitens des Behindertenrates an das Parlament bzw. an die Regierung?

 

Gibt es im EDF Bestrebungen, den Zugang zum Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol für Menschen mit Behinderung europaweit einheitlich zu regeln?

 

Finden im EDF Überlegungen statt, für Menschen mit Behinderung, die nicht unbedingt auf einen extra breiten, mit einen Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplatz angewiesen sind, einen Parkausweis ohne Rollstuhlsymbol einzuführen? Als Beispiel darf ich auf das Modell in Deutschland mit der orangen Parkerleichterung hinweisen.

Hat der EDF beziehungsweise der österreichische Behindertenrat mittlerweile Strategien zur Eindämmung der Unterbringung von Menschen mit Behinderung in institutionellen Einrichtungen entwickelt?

 

Ich würde mich freuen, wenn sie unserem Internetforum diese Fragen beantworten könnten.

 

Mit freundlichen Grüßen!

Für unser Internet-Forum

Steiner

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 E-Mail: asteiner@aon.at

 Telefon 02627/42159

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Von Christina Wurzinger / Österreichischer Behindertenrat
Der Europäische Behindertenausweis (European Disability Card) soll Menschen mit Behinderungen die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat erleichtern. Mit dem Ausweis erhalten Ausweisbesitzer*innen Zugang zu bestimmten Ermäßigungen für Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen mit Behinderungen dieses Landes. Der Ausweis hat ein harmonisiertes Design und beruht auf der gegenseitigen Anerkennung der Ausweise in allen beteiligten Ländern.

Österreich ist leider kein Partnerland der Pilotphase des Europäischen Behindertenausweises.

Die Pilotphase
Schon 2011 begann das Europäische Behindertenforum (EDF) eine zivilgesellschaftliche Kampagne, in der es einen Europäischen Behindertenausweis (damals noch Europäische Mobilitätskarte) forderte.

Schließlich rief die Europäische Kommission 2013 eine Projektarbeitsgruppe interessierter Mitgliedstaaten ins Leben. 2015 wurde ein Pilotprojekt mit einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gestartet. Acht Mitgliedstaaten (Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien und Slowenien) haben den Zuschuss der Kommission erhalten und den Ausweis bis 2018 zumindest teilweise umgesetzt. Dass Österreich sich nicht an dem Projekt beteiligt hat, lag an der Ungewissheit in Bezug auf die anfallenden Kosten, die eine gegenseitige Anerkennung von Vergünstigungen mit sich bringen würde.

Dies ist sehr schade, trägt die Karte doch dazu bei, auch Menschen mit Behinderungen die Personenfreizügigkeit (als eine der drei Grundfreiheiten der EU) zu erleichtern. Es würde vor allem Vorteile für Personen bringen, die sich nur vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten, wie etwa Tourist*innen, Studierende oder sonst Reisende.

2019 begann die Europäische Kommission mit der Evaluierung des Pilotprojekts. Hierzu wurde unter anderem auch das EDF konsultiert. Projekt und Ergebnisse sollten bald vorliegen, allerdings wurde bislang kein genaues Datum der Veröffentlichung bekannt gegeben.

Empfehlungen des EDF
Das EDF hat 2019 einen Bericht über Erfahrungen von Nutzer*innen des Europäischen Behindertenausweises erstellt.

Darin fordert es die Europäische Kommission dazu auf, die Fortsetzung des Projekts zu unterstützen und eine zweite Finanzierungsrunde vorzuschlagen, um den verbleibenden Mitgliedstaaten die Teilnahme am Projekt zu ermöglichen. Außerdem sollte die Kommission ein ständiges Netzwerk für den Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen zwischen den bereits teilnehmenden Mitgliedstaaten schaffen.

Die Mitgliedstaaten sollten eine breite Palette von Dienstleistungen in die Karte aufnehmen und insbesondere den Verkehr als Teil der Vorteile der Karte künftig einbeziehen.
Zum ÖBR-Artikel:
 
http://www.behindertenrat.at/2020/07/update-zum-europaeischen-behindertenausweis/?fbclid=IwAR0ckoYH2jEOdFskuv4osj8EsHFgaC6xsC7ncGHG7L6gfBycXphW1Tv5f2c