Volksanwalt: Menschen mit Behinderung in Werkstätten und institutionellen Einrichtungen

Bernhard Achitz war leitender Sekretär im ÖGB Österreichischen Gewerkschaftsbund und ist seit 1. Juli als VOLKSANWALT für Soziales, Pflege und Gesundheit zuständig. Auf Bundesebene prüft Achitz Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie die Arbeitsmarktverwaltung und die Bereiche Jugend und Familie.

Unbefriedigend und unzulässig: Die Realität von Menschen mit Behinderung

Bericht
Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, dann können die Betroffenen nicht arbeiten gehen wie alle anderen. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur ein Taschengeld bekommen.

 

Stellen Sie sich vor, Sie gehen jeden Tag arbeiten. Dafür bekommen Sie 100 Euro ausbezahlt. Für einen ganzen Monat, wohlgemerkt. Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld gibt es nicht. Falls Sie jetzt vorhaben, zum Betriebsrat zu gehen: Geht nicht, betriebliche Mitbestimmung ist auch nicht vorgesehen. Dann werden Sie krank. Aber in Krankenstand gehen und weiterbezahlt werden, während Sie sich erholen, ist nicht möglich: Sie sind nämlich nicht krankenversichert. Es dauert ein paar Wochen, bis Sie wieder auf den Beinen sind. Zu lange, denn es gibt die Regel: Wer länger krank ist, verliert seinen Platz. Bleibt nur: neue Arbeit suchen. Sie gehen also zum Arbeitsmarktservice (AMS). Aber dort hören Sie nur: Sie werden nicht unterstützt. Keine Weiterbildung, keine Förderung, keine Job-Vermittlung.

Das ist überspitzt formuliert, aber doch zumindest teilweise bittere Realität für tausende Menschen mit Behinderung. Wird ihre Arbeitsfähigkeit per Gutachten einmal auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, dann werden sie vom AMS nicht gefördert und vermittelt. Sie können nicht arbeiten gehen wie alle anderen. Deshalb sind sie abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie für ihre Arbeit nur ein Taschengeld bekommen. Manche Werkstätten zahlen 400 Euro im Monat, viele 100, und manche sogar nur 20 Euro im Monat. Obwohl sie fixe Arbeitszeiten vorschreiben, schwere Arbeit verlangen und diese in vielen Fällen gewinnbringend vermarkten. Natürlich ist die Arbeit in Behindertenwerkstätten oft auch Teil einer Therapie, das kann aber keine Entschuldigung dafür sein, dass Menschen, die arbeiten wollen, kein unabhängiges Leben führen können und sich nicht beruflich verwirklichen können.

unge Menschen leiden darunter besonders. Sie kommen meist ihr ganzes Leben nicht mehr aus dieser Situation heraus. Sie haben keine Chance, selbständig zu werden. Sie bleiben auf ewig abhängig: vom Geld der Familie, von der Mitversicherung bei den Eltern, von der Mindestsicherung beziehungsweise Sozialhilfe. Nicht einmal, wenn sie erben, haben sie etwas davon, denn solange sie das Erbe verbrauchen, verlieren sie die Sozialhilfe. Weil sie nicht sozialversichert sind, werden sie auch nie eine eigene Pension bekommen. Ein Leben in Abhängigkeit und Armut.

 

Dringender Handlungsbedarf
für Bund und Länder

Alle diese Bedingungen verstoßen gegen die Menschenrechte. Österreich hat sich aber verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten - natürlich auch für Menschen mit Behinderung. In der EU-Grundrechtscharta steht: "Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden", und: "Menschen mit Behinderung haben das Recht, so zu leben und zu arbeiten wie andere auch." In Österreich herrscht also dringender Handlungsbedarf. Die Volksanwaltschaft fordert daher von der Bundesregierung und den Landesregierungen, dass die Einteilung der Menschen in Arbeitsfähige und nicht Arbeitsfähige ersatzlos abgeschafft wird. Andere Länder lösen das Problem etwa nicht durch Ausschluss vom Arbeitsmarkt, sondern durch persönliche Assistenz für die Betroffenen.

Das Geld darf kein Grund sein, Menschenrechte zu missachten

Für jene Menschen, die trotzdem nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sind, sondern in Behindertenwerkstätten, muss es soziale Absicherung geben: Krankenversicherung und Pensionsversicherung. Und finanzielle Absicherung: Menschen, die arbeiten, sollen Lohn oder Gehalt bekommen und nicht wie unmündige Kinder ein Taschengeld.

Klar, das alles kostet Geld. Aber die Menschen mit Behinderung haben keine Zeit, um jahrelange Diskussionen zwischen Bundes- und Landespolitik, zwischen Gemeinden und Sozialversicherungen abzuwarten. Wir müssen erst die anstehenden Probleme lösen und können danach dann gerne diskutieren, wie die Kosten aufgeteilt werden. Aber das Geld darf nicht der Grund für das Aussetzen der Menschenrechte sein.

Den entsprechenden Bericht der Volksanwaltschaft finden Sie unter: https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Keine-Chance-auf-Arbeit-Realitaet-von-Menschen-mit-Behinderung?topic_type=aktuelles&archiv=0

 

Etikettenschwindel ! ! !  

Die heile Welt der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Die Frage eines Users, nach

welchem Kollektivvertrag diese Menschen entlohnt

werden, ist auch für mich relevant. Da diese Menschen vor dem Umzug in die Firma diese Arbeiten in Behindertenwerkstätten verrichtet

haben, hege ich die Befürchtung, dass sie weiterhin nur ein Taschengeld von den Trägerorganisationen erhlaten.

Arbeit oder nur "Beschäftigungstherapie?

 

„Hier muss exakt und verlässlich gearbeitet werden und unser Dienstleistungszentrum hat eine Null-Fehler-Quote“, berichtet Firmenchef Ernst Wiesinger beim Firmenrundgang des KURIER.
Heute sind dort 85 Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigt. Die Arbeitszeit richtet sich nach der Belastbarkeitsgrenze, zumindest halbtags arbeiten die meisten. Die Mitarbeiter kommen aus ganz Oberösterreich, Transport und Betreuung erledigen Sozialeinrichtungen. „Es ist wie eine Art Personalleasing.“
Seit 2011 hat sich die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigung, die einen integrativen Arbeitsplatz suchen, in Oberösterreich verdoppelt.
Und in Tirol gehen den Behindertenwerkstätten die "Behinderten" aus!
Beitrag von 2016: "Wir haben schon vor 30 Jahren mit Organisationen zusammengearbeitet und Aufträge extern vergeben. Mit dem Logistik-Neubau, den wir 2007 gestartet haben, ergab sich aber eine große Chance, die Menschen mit Beeinträchtigung ins Haus zu holen", sagte gestern Kellner & Kunz-Vorstand Walter Bostelmann anlässlich des fünfjährigen Jubiläums. Gefeiert wurde mit Mitarbeitern, den Kooperationspartnern assista, FAB und Lebenshilfe OÖ, Kunden sowie Landes- und Stadtpolitikern. 
Assista-Geschäftsführerin Gabriele Huber hob hervor, dass bei Kellner & Kunz wirklich Inklusion gelebt werde. "Unsere Klienten gehen mit Freude in die Arbeit. Sie werden als Mitarbeiter gesehen und identifizieren sich mit dem Betrieb." Gerhard Scheinast, Geschäftsführer der Lebenshilfe OÖ., betonte, er würde sich mehr solcher Betriebe wünschen. "Es geht um Normalität und darum, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam arbeiten, das sollte überall so sein."

Rechte für Menschen mit Behinderung = eine berechtigte Forderung 2016 waren 78 und 2018 85 Menschen mit Behinderung im Betrieb beschäftigt. Die Frage eines Users, nach welchem Kollektivvertrag diese Menschen entlohnt werden, ist auch für mich relevant. Da diese Menschen vor dem Umzug in die Firma diese Arbeiten in Behindertenwerkstätten verrichtet haben, hege ich die Befürchtung, dass sie weiterhin nur ein Taschengeld von den Trägerorganisationen erhlaten. Unter dem Deckmantel der sozialökonomischen Arbeitskräfteüberlassung auf Liesingbasis ersparen sich die Trägerorganisationen die Errichtung und den Betrieb von Behindertenarbeitsplätzen. Diese Arbeitsformen werden als "Beschäftigungstherapie" genannt und erlauben daher den Organisationen, sich außerhalb des Arbeitsrechtes zu bewegen.
Rechte für Menschen mit Behinderung = eine berechtigte Forderung Beitrag von 2016: "Wir haben schon vor 30 Jahren mit Organisationen zusammengearbeitet und Aufträge extern vergeben. Mit dem Logistik-Neubau, den wir 2007 gestartet haben, ergab sich aber eine große Chance, die Menschen mit Beeinträchtigung ins Haus zu holen", sagte gestern Kellner & Kunz-Vorstand Walter Bostelmann anlässlich des fünfjährigen Jubiläums. Gefeiert wurde mit Mitarbeitern, den Kooperationspartnern assista, FAB und Lebenshilfe OÖ, Kunden sowie Landes- und Stadtpolitikern.
Assista-Geschäftsführerin Gabriele Huber hob hervor, dass bei Kellner & Kunz wirklich Inklusion gelebt werde. "Unsere Klienten gehen mit Freude in die Arbeit. Sie werden als Mitarbeiter gesehen und identifizieren sich mit dem Betrieb." Gerhard Scheinast, Geschäftsführer der Lebenshilfe OÖ., betonte, er würde sich mehr solcher Betriebe wünschen. "Es geht um Normalität und darum, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam arbeiten, das sollte überall so sein."
Rechte für Menschen mit Behinderung = eine berechtigte Forderung Auch wenn diese Menschen 40 Beschäftigungsjahre auf dem Buckel haben, haben sich keinen Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld, Urlaub und schon garnicht auf eine Alterspension!!!! Sind aber als Arbeiter für die Indusstrie undfür das Gewerbe mittlerweile unverzichtbar! Die regelmäßigen Forderungen, dass diese Beschäftigten Anspruch auf einen gerechten Lohn haben müssen, können wir nur voll unterstützen! Man darf diese Menschen mit Behinderung nicht als billige Arbeitssklaven des kapitalistischen Systems betrachten.


Beitrag auf: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wels/Kellner-Kunz-beschaeftigt-78-Menschen-mit-Beeintraechtigung;art67,2345189
Aktueller Beitrag: https://kurier.at/wirtschaft/mensch-statt-maschine-das-etwas-andere-dienstleistungszentrum/400361705?fbclid=IwAR0lN_wto7nmeK0a7nHipS_j8Hq71doMvHmYf4gpBnTB306pArealmu2DDM

Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung
Antwort auf eine Anfrage eines jungen Menschen mit Behinderung im BMASK vom Bundesminister Alois Stöger:
Auf unsere telefonische Anfrage wurde uns mitgeteilt, dass derzeit auf Grund der wenigen Alternativen für den ersten Arbeitsmarkt Verbesserungen in "Arbeitstherapien und Behindertenwerkstätten" auf dem Programm des BMASK stehen. Selbstverständlich wird die Durchlässigkeit von Beschäftigten in diesen Institutionen auf den erstem Arbeitsmarkt in Zukunft besser gefördert werden. Der Anspruch von jungen Menschen mit Behinderung auf eine Arbeitsassistenz muss in Zukunft, wie in der UN-Behindertenrechtskonvention empfohlen,  ein gesetzlicher Anspruch sein . Unser Forum wird diese Bemühungen des BMASK mit allen Mitteln unterstützen.

Komlettes Schreiben vom Bundesministers Alois Stöger

https://www.facebook.com/anton.steiner.18/posts/1307914595913673

Liebe Grüße! Anton und Maria Steiner

https://www.facebook.com/anton.steiner.18/posts/2691983547506764

Seit über 40 Jahren wird das Thema von der Politik totgeschwiegen. Volksanwalt Achitz den Mut und die Courage, zu sagen, dass Gewinnüberschüsse aus den Auftragsarbeiten, die Menschen mit Behinderung in BEHINDERTENwerkstätten erwirtschaften, an gewinnorientierte Trägerorganisationen und -gesellschaften (Lebenshilfe, das Band, Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk, uvam.) fließen. VA Achitz wird es sicher nicht zulassen, dass gewinnorientierte Trägerorganisationen und -gesellschaften die Beschäftigten in den Behindertenwerkstätten im Rahmen der „sozialökonomischen Arbeitskräfteüberlassung“ als Leiharbeiter ohne Sozialversicherungsanspruch missbrauchen.
Hör dir den Mitschnitt des Ö-1 Interviews genau an. Es gibt aber leider auch keinen zufriedenstellenden Lösungsvorschlag zu diesem Thema.


VOLKSANWALT https://youtu.be/uVVX_ITPWxY

Ausbeutung in Behindertenwerkstätten ! ! !

Etikettenschwindel ! ! !   Die heile Welt der Werkstätten für    Menschen mit Behinderungen

In der Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe e.V. in Wismar erklärt Leanka Kiehl einem der von ihr betreuten Behinderten die Montage von Kleinteilen für Sicherheitsgurte.   (dpa/picture-alliance/Jens Büttner)

Es ist eine kleine Welt für sich, die 700 anerkannten Behindertenwerkstätten landauf, landab.

300.000 Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen arbeiten dort.

Politisch korrekt nennt man die Behindertenwerkstätten jetzt "Werkstätten für behinderte Menschen".

Behindert sagt man nicht mehr - so fordert es die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK).

Von Dorothea Brummerloh


In der BRK wird das gleiche Recht auf Arbeit, auf Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte und auf Zugang zu Berufsausbildung und Weiterbildung für

Menschen mit Behinderungen gefordert.

Das prüft die UNO und bewertet die Situation der

Menschen mit Behinderungen in den Unterzeichnerstaaten, auch

in Deutschland.
In ihrem aktuellen Bericht zeigt sich die UNO allerdings besorgt über finanzielle Fehlanreize, Ausgrenzung auf dem Arbeitsmarkt und abgetrennte Werkstätten in Deutschland.

Das entspricht nicht der BRK, auch nicht dem

seit 2009 geltenden deutschem Recht.

Ein Etikettenschwindel ? ? ?

Produktion: DLF 2016

 

http://www.deutschlandfunk.de/etikettenschwindel-die-heile-welt-der-werkstaetten-fuer.1170.de.html?dram%3Aarticle_id=346565

 

Behindertenwerkstätten in Österreich entsprechen anscheinend auch nicht der

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ! ! !

 

 

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ORF Bürgeranwalt & BMASK Dr. Hofer

Soziale Diskriminierung in Behindertenwerkstätten 

ORF Bürgeranwalt  Film zum Thema vom 21. 11. 2015!

https://www.youtube.com/watch?v=YeDvtPoRb4o

anonym schrieb zum Artikel im BIZEPS:

Taschengeld statt Lohn

Andrea, das sind die Zeilen von jemand, der in dieser Einreichtung mit Recht ein Gehalt und kein Taschengeld für seine/ihre Arbeit bekommt. Hab letzte Woche eine ähnliche "Meldung" von einem Sozialarbeiter einer Institution, wie du in einer beschäftigt bist, erhalten. Wie hoch ist denn bei euch die Durchlässigkeit auf den ersten Arbeitsmarkt. Glaubst du nicht auch, dass die Frage, wer die Lähne bezahlen soll, einfach eine Frechheit ist, wer ihren Lohn, es wird wahrscheinlich sogar ein Gehalt sein, bezahlt, diese Frage stellen Sie natürlich nicht, weil ......, das ist doch kein Thema. 


Immer mehr landen in Behinderten-Werkstätten

Die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung (nach dem ALG) kann weder das BMASK, Sozialministeriumservice noch der Bundesbehindertenanwalt nennen.

Es werde diesbezüglich keine Daten erhoben.

Viele Menschen mit Behinderung haben kein Anrecht auf finanzielle Arbeitslosenunterstützung, auch wenn sie in den letzten 15 Jahren als Vollzeitbeschäftigte mit einem sozialversicherungs-

pflichtigen Gehalt in Beschäftigung standen.

Die in diesen 15 Jahren einbezahlte Arbeitslosenversicherung wird als

Solidaritätsbeitrag der Behinderten für arbeitslose Menschen eingehoben.


Immer mehr Menschen mit intellektueller Behinderung landen in Werkstätten. Wie aus einer aktuellen Studie hervorgeht, haben im Jahr 2008 rund 19.000 Personen (mit intellektueller Behinderung) einen Platz in einer dieser speziellen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bei einer von bundesweit etwa

140 Trägerorganisationen in Anspruch genommen. 

AMS für Behinderte benützt diese Werkstätten als "Arbeitserprobung" für viele Klienten. Aber auch dazu, Arbeitsuchende aus der Arbeitslosenstatistik zu entfernen.


Integrative Arbeitsplätze günstiger als Werkstätten

Der finanzielle Aufwand für die Werkstätten belief sich 2008 auf rund

278 Millionen Euro. Im Vergleich dazu wurden österreichweit für

Maßnahmen der beruflichen Integration in Summe

172 MillionenEuro ausgegeben.

Mehr Info auf Seite  http://science.orf.at/stories/1682616/


Wenn es um Menschen mit Behinderungen geht, dann schon und leider immer und immer wieder von DienstnehmerInnen, die in diesen Institutionen ihr sicheres Geld verdienen. Ich will nicht, dass auch Sie nur ein Taschengeld für Ihre Arbeit bekommen, ich hätte mir erwartet, dass Sie für eine ordentliche Entlohnung mit sozialversicherungsrechtlicher Absicherung für Ihre, ich weiß nicht,nennt ihr sie Schützlinge, Klienten oder wie auch immer, euch einsetzt. Vor 15 Jahren gab es diese Diskussion schon und die BetreiberInnen der Institutionen und offensichtlich die MitarbeiterInnen dieser "Anstalten" sind sich nach wie vor einig, Löhne und Gehälter nur für uns und nicht für unsere MitarbeiterInnen, sorry Schützlinge, KlientInnen. Wenn sie meinen, die sind ja nicht in Arbeit, sondern in Beschäftigungstherapie, dann ist die Frage berechtigt, wie lange darf eine Therapie denn dauern, bevor Mann - Frau austherapiert ist, weil der Institution nicht gelungen ist, bzw. es ihr nicht möglich war, einen Sichtbaren Therapieerfolg nachzuweisen. Menschen mit Behinderungen sollten zumindest die Mindestsicherung bekommen, auf die Hand natürlich und sicher nicht schon wieder die Institution.
https://www.bizeps.or.at/forum.php

Tamina-Janine Veit (Deutschland)

25. November um 15:51

Bei einige Kommentaren im Bizeps-Forum wird mir übel, obwohl die meisten ja positiv sind kann ich es nicht begreifen das es immer noch Menschen gibt die dieses übel noch gut heißen. Man muss doch nur einmal die Finanzberichte anschauen die diese Institutionen u mindestens in Deutschland vorlegen müssen. Wer dann noch gute Worte für solche Sozialausbeuter übrig hat versteht wohl einiges nicht .

Erich Kugler schrieb zum Artikel:

Behindertenwerkstätten: Taschengeld statt Lohn

Ich finde das eine spannende Diskussion. Was wir brauchen würden, ist ein ganz neues Andenken und radikales Verändern der Lebensmöglichkeiten von Menschen, die derzeit in Institutionen leben müssen. Aber als typische Österreicher schieben wir die Verantwortungsbälle hin und her, bedauern, dass die UN-BRK nicht so umgesetzt wird und halten an den alten Muster ganz, ganz fest. Was wäre wenn ... Menschen mit Behinderung wirklich selbst Geld/Lohn bekommen würden, ..... diese Menschen sich aussuchen könnten, wo und wie sie leben wollten, ..... diese Menschen die Leistungen zukaufen könnten, die sie wirklich brauchen .... usw. Da müssten sich Institutionen und die Menschen dahinter - die es natürlich gut meinen - auch radikal verändern und darüber nachgrübeln, ob das was sie da tagtäglich den Menschen mit Behinderung tun/antun wirklich gut bemacht ist. Ich denke es braucht eine ganz neue Form von Assistenzideen außerhalb von geformten und genormten Einrichtungen die es derzeit gibt. Liebe Grüße Erich



Der Ausgleichstaxfond dient zur Integration vom Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt.

 

Die Finanzierung erfolgt durch Ausgleichszahlungen (Ausgleichstaxen) von Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung von Behinderten nicht oder nicht ausreichend nachkommen und aus Steuermitteln aus dem Budget.

 

Einnahmen: Ausgleichstaxen  in Mio.

 

"Sozialbeiträge der Arbeitgeber - tatsächliche Sozialbeiträge - Kapitalgesellschaften"

 

2011                  92,26

2012                131,28

2013                137,61

 

Bemerkung: die Steigerung der Einnahmen um ca. 50 % ist darauf zurückzuführen, dass 2013 weniger MmB einen Arbeitsplatz hatten.

 

 

Aus dem Budget des Bundes "staatliche Zuweisungen - Allgemeine Steuermittel"

 

2011                70,48

2012                50,22

2013                  0,00

 

Bemerkung: der Zuschuss aus Steuermitteln wurde 2013 gestrichen und damit wurde die Integration von MmB in den Arbeitsmarkt erheblich verschlechtert.

Bei einer Verringerung der finanziellen Mittel von 181 Mio. auf 137.6 wird es augenscheinlilch, dass den politischen Machthabern ein existenzsicherndes Einkommen für MmB unwichtig ist. Mit der Beschäftigungsoffensive für MmB, mit einer Behinderten-Milliarde, ist bis heute kein nachhaltiger Erfolg zu sehen.

Viele MmB werden immer noch ohne SV-Rechtliche Absicherung in Behindertenwerkstätten ausgebeutet.

 

Jarmer: Arbeitsmarktgipfel muss dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen thematisieren

Jarmer: Eine Arbeitsgruppe mit VertreterInnen von Menschen mit Behinderungen sollte rasch Maßnahmen zur Senkung der hohen Arbeitslosenrate in dieser Bevölkerungsgruppe erarbeiten.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151029_OTS0151/jarmer-arbeitsmarktgipfel-muss-dramatischen-anstieg-der-arbeitslosigkeit-von-menschen-mit-behinderungen-thematisieren?

Steiner: seit Jahrzehnten leben MmB mit niedrigen Einkommen bzw. haben nur Beschäftigungen unter der Geringfügigkeitsgrenze.

Eine Arbeitsgruppe nach der anderen wird in Leben gerufen. Von nachhaltigen Ergebnissen dieser Arbeitsgruppen dürfen die betroffenen MmB nur träumen.

 

Seit 1974 hat sich nichts Wesentliches verändert.

Aber die finanziellen Mittel im Ausgleichstaxfond sind von

10,61 Mio. (1980) auf 172,90 Mio. (2013) gestiegen.

 

Wo versickern die vielen Millionen Euro?

Wieso werden dubiose Projekte von grossen Behindertenvereinen

aus den Mitteln des ATF gefördert?

 

Zweckgebundene Mittel aus dem ATF: RICHTLINIEN

für die Förderung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds (§ 10a Abs. 1 lit. j BEinstG)

Summe diverser Einzelleistungen (u.a. Pkw-Zuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse für Rollstuhlfahrer, Zuschüsse zur rollstuhlgerechten Wohnungsadaptierung, Blinden- u. Hörbehelfe) so wie diverser Einzelleistungen (u.a. Lohnkostenzuschüsse, Studien- u. Lehrlingsbeihilfen, Technische Arbeitshilfen, Prämien an Dienstgeber, Integrative Betriebe).

Ab 2001 inkl. Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für behinderte Menschen ("Behindertenmilliarde") - u.a. Integrationsbeihilfen für behinderte Jugendliche, Integrationshilfen und arbeitslplatzsichernde Maßnahmen für ältere Menschen mit Behinderungen sowie für behinderte Menschen mit besonderen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt.

Der Förderwerber hat sich zu verpflichten und glaubhaft zu

machen, dass die geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit den

einschlägigen Normen, insbesondere der ÖNORM B 1660 entsprechen.

Pro Unternehmen, pro gemeinnütziger Einrichtung und pro Einrichtung gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgesellschaften mit Rechtspersönlichkeit können investive Maßnahmen bis zu einer maximalen Höhe von € 25.000,-- gefördert

werden.



 

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151029_OTS0151/jarmer-arbeitsmarktgipfel-muss-dramatischen-anstieg-der-arbeitslosigkeit-von-menschen-mit-behinderungen-thematisieren?