Wir, der ÖBR (Österreichische Behindertenrat) als Dachverband von über 80 Mitgliedorganisationen für Menschen mit Behinderung einerseits und Anton Steiner, als Aktivist mit Behinderung und Betreiber einer Homepage (https://steiner-querschnittlaehmung.jimdofree.com/) andererseits haben uns auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt um ein vom Behindertenrat angestrebtes teures und langwieriges Gerichtsverfahren zu beenden:

 

 GEMEINSAME ERKLÄRUNG

Wir, der ÖBR (Österreichische Behindertenrat) als Dachverband von über 80 Mitgliedorganisationen für Menschen mit Behinderung einerseits und Anton Steiner, als Aktivist mit Behinderung und Betreiber einer Homepage (https://steiner-querschnittlaehmung.jimdofree.com/) sowie auch von Facebook-Seiten (vor allem https://www.facebook.com/anton.steiner.18 sowie https://www.facebook.com/RECHTE-F%C3%9CR-MENSCHEN-MIT-BEHINDERUNG-eine-berechtigte-FORDERUNG-162231667156387/) andererseits, geben folgende gemeinsame Erklärung ab:

 

Ich, Anton Steiner, habe auf meiner Homepage sowie auf den Facebook-Seiten die in der Klageschrift des Österreichischen Behindertenrates vom 06.03.2019 vertreten durch Stix Rechtsanwälte Kommandit-Partnerschaft an das Landesgericht Wiener Neustadt angeführten Aussagen (Posting, Artikel und Kommentare) gegenüber dem Österreichischen Behindertenrat veröffentlicht.

 

Unter anderem habe ich dem Österreichischen Behindertenrat eine verwerfliche Vorgangsweise beim Bestreben, die CRPD (UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung) im Sinne der Menschen mit Behinderung umzusetzen vorgehalten, behauptet, dass infolge der Mitgliederstruktur des Österreichischen Behindertenrates Mehrheitsbeschlüsse gefasst werden können, die sich gegen Menschen mit Behinderung richten, habe Funktionären und Lobbyisten Scheinheiligkeit und Verlogenheit bei der Darstellung der österreichischen Behindertenhilfe unterstellt und behauptet, dass der Österreichische Behindertenrat Systeme unterstützen würde, die Menschen mit Behinderung ihre Menschenrechte im Sinne der CRPD (UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung) vorenthalten würden.

 

Schließlich habe ich Lobbying-Tätigkeiten einiger Funktionäre des Österreichischen Behindertenrates als verwerflich und skandalös bezeichnet und den Österreichischer Behindertenrat auch in Zwielicht mit der öffentlichen Beauftragung und Finanzierungen der sozialen Sachleistungen von Dienstleistungsunternehmen, nach dem geltenden EU-Recht, gesehen.

 

Diese Bemerkungen und Äußerungen haben den Österreichischen Behindertenrat dazu veranlasst, beim Landesgericht Wiener Neustadt eine Klage wegen unwahrer Behauptungen und Kreditschädigung einzubringen.

 

Im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit oder Nicht-Zulässigkeit meiner Äußerungen habe ich, Anton Steiner, die Erkenntnis erlangt, dass ich mit meiner pointierten und direkten Kritik als Aktivist mit Behinderung des Internetforums AGF (Allianz gegen Fremdbestimmung) über das eigentliche Ziel hinausgeschossen habe.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass die obigen Äußerungen durch mein jahrzehntelanges Engagement für Menschen mit Behinderung und mein Recht auf freie Meinungsäußerung sowie Informationsfreiheit legitimiert waren.

 

Ich sehe ein, dass meine Behauptungen und Schlussfolgerungen vom Österreichischen Behindertenrates als nicht adäquat angesehen werden können und willige mit dieser Erklärung dazu ein, hiermit die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Österreichischen Behindertenrat zu beenden.

 

Die obgenannten Äußerungen habe ich mittlerweile vollständig gelöscht und werde auch in Zukunft keine gleichartigen Äußerungen mehr veröffentlichen.

 

Wir, der Österreichische Behindertenrat, nehmen diese Erklärung des Anton Steiner zur Kenntnis und willigen der Beendigung des Rechtsstreites unter den erklärten Bedingungen mit Anton Steiner ebenfalls ausdrücklich ein.

 

Diese gemeinsame Erklärung wird für die Dauer eines Monats, ab beiderseitiger Unterfertigung, von Anton Steiner auf der Homepage (https://steiner-querschnittlaehmung.jimdofree.com/) sowie auf den Facebook-Seiten (vor allem https://www.facebook.com/anton.steiner.18 sowie https://www.facebook.com/RECHTE-F%C3%9CR-MENSCHEN-MIT-BEHINDERUNG-eine-berechtigte-FORDERUNG-162231667156387/) veröffentlicht.

 

 

Anton Steiner                                               Österreichischer Behindertenrat

 

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Lanzenkirchen, am   1. März 2022                                     Wien, am 1. März 2022