Antrag  1 bis 13  an die Generalversammlung des VQÖ am 3.10.2015 in Linz

Steiner Anton:

 

Antrag 1 - Antrag auf geheime Abstimmung

Um bei der Abstimmung der gestellten Anträge eine objektive Meinung der Mitglieder zu den Themen gewährleisten zu können, ist es vernünftig und wichtig, dies mit einem Stimmzettel, ( „dafür“ oder „dagegen“) durchzuführen.
Information:

Die persönliche Einstellung und Meinung der Mitglieder ist mit einer anonymen Wahl auf demokratischer Basis besser zu gewährleisten. 

 

Antrag 2  Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Gleichstellung:

Der Verband der Querschnittgelähmten Österreich muss sich in Zukunft auf behindertenpolitischer Ebene mehr mit dem Thema

Selbstbestimmung,  Chancengleichheit und Gleichstellung

als eigenständiger Verein, der vorwiegend Menschen,

die sich nur mit Hilfsmitteln fortbewegen können vertritt, befassen.

Die berechtigten Forderungen müssen in Zukunft vom

VQÖ direkt an die Politik und an das Parlament gestellt werden.

Information:

Bei der Einschätzung von Behinderung muss das soziale Umfeld  auch berücksichtigt werden.

Durch die bundeseinheitliche Harmonisierung der Regelungen muss Transparenz der Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme von Sachleistungen hergestellt (vor allem bei persönlicher Assistenz, Hilfsmittel) werden.

Zu einem menschenwürdigen und selbstbestimmten Leben gehören u.a. folgende RECHTE:

- auf Arbeit und Beschäftigung - auf Bildung - auf soziale Sicherheit - auf Kultur und Freizeitgestaltung - auf Gesundheitsversorgung inklusive Prävention, Rehabilitation und Pflege

- auf bedarfsgerechtes Einkommen (zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards)

Unser Ziel zum Thema Pflege

Wertbeständigkeit der Pflegegelder ist durch gesetzlich verankerte jährliche Valorisierung gesichert -  Finanzierbarkeit des Systems der Pflegevorsorge ist langfristig abgesichert.

Geldleistungsprinzip in Verbindung mit der Gewährung von Sachleistungen ist erhalten und abgesichert.  Die 15a- BVG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Pflegevorsorge sichert flächendeckende und bedarfsorientierte Pflegedienste, welche die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beachten.  Dass die ausreichende Unterstützung pflegender Angehöriger durch Erholungsangebote, Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit, psychologische Unterstützung, Information und Sozialrechtsberatung und Unterweisung in pflegerischen Tätigkeiten erfolgt.

 

Antrag 3  Barrierefreiheit: und die Ö-Norm B 1600

Da die Bauordnungen noch immer Landessache sind und die Ö-Norm B 1600 für behindertengerechtes Bauen nur eine Kann-Bestimmung ist, muss eine bundesweit einheitliche Bauordnung mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung gefordert werden.

Die berechtigten Forderungen müssen in Zukunft vom VQÖ direkt an die Politik und an das Parlament gestellt.

Information:

Absicht der ÖAR:  Evaluierung und Beobachtung der Neuregelung § 29b StVO ab 1.1.2014 und deren allfällige Anpassung und begleitende Umsetzungsmaßnahmen bringen für

alle berechtigen Menschen mit Behinderungen eine zufriedenstellende Parksituation

Von Steiner: Wenn nur gehfähige Ausweisinhaber befragt werden, wird es bei den Parkplätzen für unsere Zielgruppe keine Erleichterung geben.

Behinderten-Dachverband für einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit

"Bundesweit einheitliche Regelungen sind wichtig, Bund, Länder und Gemeinden sind gefordert, hier keine Verschlechterungen zuzulassen", so die SP-Abgeordnete. Die Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer zeigte sich ebenfalls verärgert über die unterschiedlichen Standards. Außerdem kritisierte sie, "dass die Bauordnungen Landessache sind und die Ö-Norm B 1600 für behindertengerechtes Bauen nur eine Kann-Bestimmung ist". (APA, 7.9.2015)

http://derstandard.at/2000021837121/Behinderten-Dachverband-fuer-einheitliche-Regeln-zur-Barrierefreiheit?ref=article

http://www.barriere-check.at/

http://docplayer.org/86336-Ing-hans-wiesinger-design-for-all-planungsgrundlagen-zum-barrierefreien-planen-und-bauen.html

                                                                                           

Antrag  4  ORF-Teletext:

Informationen des VQÖ über eine Teletextseite verbreiten

Der Verband der Querschnittgelähmten Österreich, als eigenständiger Verein, der vorwiegend Menschen, die sich nur mit Hilfsmitteln fortbewegen können vertritt, muss sich in Zukunft auch diese Möglichkeit nützen.

Behindertenpolitischen Themen,  Sportveranstaltungen, Termine, Mitgliedschaft,

die speziell unsere Mitglieder betreffen sollten einer

breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Information:

Behindertensport Teletextseite  279

Gehörlosen LESEN STATT HÖREN Teletextseite  774

 

Antrag 5   Mitgliederwerbung

mit einer Provision honorieren, die mit dem Mitgliedsbeitrag des Werbers gegen verrechnet wird.

 Der Verband der Querschnittgelähmten Österreich, als eigenständiger Verein, der vorwiegend Menschen, die sich nur mit Hilfsmitteln fortbewegen können, vertritt, muss sich in Zukunft auch diese Möglichkeit in Betracht ziehen, um ein mitgliederstarker Verein zu werden.

https://www.facebook.com/anton.steiner.18

https://www.facebook.com/groups/315462751928952/

Information:

Höhe der Provision obliegt dem Vereinsvorstand

 

Antrag 6  Euro Key,

die ÖAR muss dringend ersucht werden, diesen Schlüssel nur an Menschen mit Behinderung auszuhändigen, die den Eintrag („ist vorwiegend auf den Rollstuhl angewiesen“ oder „bedarf einer Begleitperson“) im Behindertenpass nachweisen können.

Für die genormten Behinderten WC´s für Rollstuhlfahrer (extra geräumigen WC´s und mit tiefer gesetzten Spiegel und entsprechend angebrachten Haltegriffen) soll nicht mehr der Parkausweis für behinderte als Nachweis dienen. 

Diese Behinderten-WC´s für Rollstuhlfahrer sind mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.

Die mit dem Eurokey zugänglichen WC-Anlagen sind mittlerweile für Querschnittgelähmte wegen der hygienischen Zustände nur bedingt nutzbar.

Information:

 

 

 

Antrag 7  Parkausweis für Behinderte mit dem Rollstuhlsymbol: 

Es soll durch öffentliche Sensibilisierung verhindert werden, dass in Zukunft der Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol, für alle möglichen öffentlichen  Veranstaltungen, die Rollstuhl-Plätze zur Verfügung stellen, von gehfähigen Menschen mit Behinderung verwendet werden.

Verantwortliche Veranstalter dürfen nur jenen Menschen Rollstuhlplätze zuweisen, die im Behindertenpass die Eintragung „ist vorwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen“ oder „bedarf einer Begleitperson“ nachweisen können.

Information

 

Antrag 8  Rollstuhlsymbol: 

Es soll durch öffentliche Sensibilisierung verhindert werden, dass in Zukunft das Rollstuhlsymbol für alle möglichen öffentliche Auftritte, Veranstaltungen, Berichte, u.ä. verwendet wird, die nicht im Zusammenhang mit Menschen im Rollstuhl stehen.

Diese missbräuchliche Verwendung führt zur Stigmatisation jener Menschen, die sich in der Öffentlichkeit mit dem Rollstuhl fortbewegen.  

Information:

Gehfähige Menschen mit Behinderung die mit einem amtlichen „Rollstuhlausweis“ ausgestattet sind und vielleicht noch nie in einem Rollstuhl gesessen sind, fordern mit diesem „Rollstuhl-Ausweis“ unberechtigte Erleichterungen.

 

Antrag 9 Rollstuhlsport im ÖBSV:

Der Verein muss sich im ÖBSV mehr für die Rollstuhlsport-Bewerbe engagieren. Die Forderung an den ÖBSV muss dahingehend sein, dass wieder Sportarten gefördert werden, die auch von den schwerst behinderten Menschen ausgeübt werden können. Der VQÖ muss sich zum Ziel setzten, dass Menschen mit Behinderung im Rahmen der Inklusion in naher Zukunft, bei Sportveranstaltungen bei „nichtbehinderten“ Veranstaltungen teilnehmen können.

Tischtennis-Meisterschaften und TT-Turniere sind dabei ein gutes Beispiel.

Sollte diesem Wunsch des VQÖ, vom ÖBSV nicht entsprochen werden, muss bei der nächsten Generalversammlung des VQÖ ein Konzept für Rollstuhl-Breitensport und –Spitzensport beschlossen werden.

Information: Eine gelungene Integration von Menschen mit Einschränkungen

und das individuelle Eingehen auf diese besonderen Bedürfnisse

sind ein Zeichen für einen hohen Entwicklungsstand der Gesellschaft.

Mit Bewegung und Sport kann man diesen Zielen näher kommen.

„Es gibt nur wenige Ideen, deren

Verwirklichung so sehr zur Ermutigung

und Hebung des Selbstwertgefühls

behinderter Menschen beigetragen

haben wie Behindertensportvereine...“

BP Dr. Thomas Klestil (1998)

 

Antrag 10  Kündigung der Mitgliedschaftunseres Verbandes beim ÖZIV :

Der Verband der Querschnittgelähmten Österreich, als eigenständiger Verein, der vorwiegend Menschen, die sich nur mit Hilfsmitteln fortbewegen können vertritt, muss sich in Zukunft auf behindertenpolitischer Ebene selbständig mit den behindertenpolitischen Themen,  die speziell unsere Mitglieder betreffen beschäftigen.

Der Unterstellung des ÖZIV-Bgld. Präsidenten, „Selektionen hatten wir schon mal“,  wo Bezug auf die Euthanasie im Dritten Reich genommen wird,  darf von uns nicht vergessen werden.

Dadurch verhindern wir auch, dass Politiker und Ministerien behaupten können, dass wir durch die Mitgliedschaft beim ÖZIV unsere Anliegen und Forderungen in der ÖAR, die mit den Dienstleistungs-Organisationen, den behindertenpolitischen Willen bildet,  vorbringen können.

Die berechtigten Forderungen müssen in Zukunft vom VQÖ direkt an die Politik und an das Parlament gestellt werden.

Information:

Der ÖZIV beschäftigt sich in letzter Zeit leider vorwiegend mit Beratungstätigkeiten für Objekte, die finanziell einträglich sind und bei einer Sitzung der ÖAR vom Präsidenten kritisiert wurde. ÖZIV Mitarbeiter betreiben mittlerweile profitorientierte Beratungsbüros für Barrierefreiheit (Beispiel: http://www.hjg-consulting.at/ HJG Consulting wurde 2014 von Hans-Jürgen Groß mit dem Ziel gegründet, Klarheit und mehr Verständnis in das mitunter noch stiefkindliche behandelte Gebiet der Barrierefreiheit zu bringen.)

Um neue Mitglieder zu werben ist dem ÖZIV anscheinend jedes Mittel recht, auch wenn es dadurch die Zielgruppe, die auf den extra breiten Rollstuhlparkplatz angewiesen ist, negativ betrifft.
„Selektionen hatten wir schon mal“ - Zum Abschluss der Diskussion meinte

Hans-Jürgen Groß: „Eines ist klar: Gegen jede Art der Selektion welcher Art auch immer, müssen wir Behindertenverbände auftreten und sagen Nein, ganz sicher nicht, Selektionen hatten wir schon mal, das wollen wir nicht. Jeder muss den gleichen Anspruch haben und den gleichen Ausweis.“ https://www.youtube.com/watch?v=R9TqP5DUyYk

Weitere Artikel: https://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14859

                                                                     

Antrag  11  Mitgliedschaft Steiner Maria

Warum wurde dem Ansuchen von meiner Gattin, Maria Steiner, um Mitgliedschaft beim VQÖ, nicht unbürokratisch stattgegeben? Laut Auskunft eines Vorstandsmitgliedes werden Beitrittsansuchen ohne vorherigen Beschluss des Vorstandes bestätigt. Ich hoffe, dass der Vorstand des VQÖ, der mehrheitlich bei der Generalversammlung anwesend ist, das Beitrittsansuchen meiner Gattin wohlwollend beantworten wird.

Ich möchte darauf verweisen, dass ich seit über 45 Jahren

ein treues und loyales  Mitglied des VQÖ bin.

Information:

 

Antrag 12 Statuten § 2 VEREINSZWECK

….welcher Ursache immer, diesen gleichzustellen sind (Poliomyelitis, Mehrfachamputierte u.ä.) und die durch ihre Situation besonders beeinträchtigt sind.

Dieser Satz in den Statuten muss mit: Schlaganfall, MS, ALS, vervollständigt werden.

Der Verband der Querschnittgelähmten Österreich, als eigenständiger Verein, der vorwiegend Menschen, die sich nur mit Hilfsmitteln fortbewegen können, vertritt, soll in Zukunft auch diese Menschen in den Statuten verankern.

Information:

 

Antrag  13 Landesstellenleiter

 Der VQÖ muss sich zum Ziel setzen, im Rahmen der Umstrukturierung und Erneuerung des VQÖ, in naher Zukunft, regionale Ansprechpartner (Landesstellenleiter) des VQÖ  zu bestellen, wo man sich Rat und Unterstützung holen kann.

 Bis zur nächsten Generalversammlung des VQÖ sollte vom Vorstand (Arbeitsgruppe) ein Konzept erarbeitet werden, welches bei der nächsten Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

 Information: