Oranger Parkausweis für Österreich 10. August 2017
wie in Deutschland als Alternative zum EU-weit gültigen
EU-Parkausweis für Behinderte mit dem Rollstuhlsymbol
Regelwerk für den orangen Gleichstellungs-Parkausweis in Österreich.
Mit allen Rechten wie der EU-Parkausweis für Behinderte mit dem Rollstuhlsymbol, ausgenommen das Parken und Halten auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen für Menschen mit Behinderung.
Der Antrag auf den orangen Parkausweis, die Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung), wird bei der für den Wohnort zuständigen Behörde gestellt. Die Anforderungen, um die orange Parkerleichterung zu beantragen, sind wie folgt:
Ist mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt, wird das Amt eine Parkerleichterung ausstellen. Eine Prüfung durch das Amt wird hierdurch NICHT ausgelöst. Ist seit dem 1. Jänner 2001 eine Erst- oder Neufeststellung durch das Amt erfolgt, erhalten Menschen mit Behinderungen bei Erfüllen dieser Kriterien automatisch den orangen Gleichstellungs-Parkausweis für Menschen mit Behinderung.
Die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt innerhalb Österreichs zu folgenden Ausnahmen:
Wichtige Regelungen dabei:
Mit freundlichen Grüßen!
Anton STEINER ,
ÖGB Bildungsreferat a.D.
Seit 1966 Mobilität ausschließlich mit dem Rollstuhl
Maria STEINER Telefon 02627/42159 oder 0650/7133604
Forum ROLLSTUHLPARKPLATZ AT EU
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von Bernhard G. Deutschland: Ich hatte am 25.3.15 einen Antrag auf Merkzeichen B für meine Mutter gestellt. Heute kam die Bestätigung, das ihr das B zusteht. Der neue Ausweis kommt per Post. Jetzt kann ich endlich den Orangenen Parkausweis beantragen. Aus diesem Grund war ich in diese Gruppe eingetreten. Hiermit ein ganz großes Dankeschön an diese super Gruppe für eure tolle Hilfe.
Unsere Zielgruppe ist: Menschen
die auf den Rollstuhl angewiesen sind und Menschen die vorwiegend einen Rollator, Krücken, andere Gehhilfen, u.s.w. benötigen und aus diesem Grund mehr Platz zum Aus und Einsteigen
brauchen!
Noch einmal: Für ALLE die die normalen Parkplätze nicht nützen können und dadurch explizit auf die barrierefreien
Rollstuhlparkplätze angewiesen sind, weil dringend zum Aus- und Einsteigen mehr Platz benötigt wird!!!!!!
Profil
Geb. 1. März 1950 in Eisenkappel, Kärnten, Österreich
PRIVAT: mit meiner lieben und treuen Maria sehr glücklich verheiratet.
Steiner Anton und Maria
VQGÖ - Vereinigung der Querschnitt-Gelähmten Österreich EU
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Tel. 02627 42159 - Mobil 0650 7133604 - E-Mail: asteiner@aon.at
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Rechte für Menschen mit Behinderung = eine berechtigte Forderung
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